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Herzlich willkommen bei Physiofit-Besim in Großen-Linden

Mobile Physiotherapie für Privatversicherte und Selbstzahler



Egal, ob in der Rehabilitations-Phase, nach Krankheiten und Unfällen oder nach einer Operation. Zusammen mit mir erarbeiten wir die richtige Lösung individuell für Ihre Gesundheit. Meine therapeutische Arbeit ist durch auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Therapieprogramme gekennzeichnet. Somit müssen Sie nicht ständig den Therapeuten wechseln, sondern bekommen alle persönlich abgestimmten Leistungen aus einer Hand.

Finden Sie mit Physiofit-Besim wieder zu Ihrer alten Stärke zurück.

Heilpraktiker für Physiotherapie und Phyisotherapeut
Besim Budak


Krankengymnastik - Physiofit-Besim in 35440 Linden Physiofit-Besim
Telefon: 0174-8 92 77 92
Email: info-physio-besim@gmx.de

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09:00 bis 20:00 Uhr

Ich biete nur Hausbesuche an. Kontaktieren Sie mich gerne zwecks Terminvereinbarung.



Wie ist der Ablauf?

Wenn Ihnen Ihr Hausarzt / Facharzt eine physiotherapeutische Behandlung auf ein Privatrezept verordnet hat wie z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Hierbei besprechen wir den Ablauf der Therapie.

Bei der ersten Sitzung wird eine Befundung / Anamnese aufgenommen, so dass ich die Behandlung auf die Beschwerden anpassen und durchführen kann.

Heilpraktiker (Physiotherapie)

Welche Unterschiede gibt es in der Therapie der normalen Physiotherapie und der des Heilpraktikers (Physiotherapie)?
Als Physiotherapeuten sind wir an die Vorgaben des Arztes und der Krankenkassen gebunden. So schreibt das SGBV vor, dass Heilmittelleistungen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) handelt es sich jedoch um eine Minimalversorgung auf Grundlage der günstigen Kosten-Nutzen-Relation und nicht unbedingt um die bestmögliche Therapie für den Patienten. Dies schränkt den Therapeuten sehr deutlich in der Wahl der Therapieform, des Therapieintervalls sowie der Behandlungsdauer ein.
Heilpraktiker (Physiotherapie) unterliegen nicht den ärztlichen Vorgaben, sondern es handelt sich um eine Heilbehandlung, in der wir als Heilpraktiker (Physiotherapie) über die Therapiemethode, Therapiedauer sowie die Therapiefrequenz selbständig entscheiden. Dies ermöglicht die Gewährleistung der optimalen Therapie für Sie als Patient, ohne auf Limitierungen durch Vorgaben seitens der Krankenkassen Rücksicht nehmen zu müssen.
Welche Vorteile bieten wir Ihnen als Heilpraktiker (Physiotherapie?)
  • direkte Terminvergabe bei Beschwerden ohne ärztliche Überweisung bzw. Verordnung
  • ausführliche Anamnese zur Ursachenergründung
  • flexible, individuelle Anpassung Ihres Therapieplans an Ihrem Heilungsprozess ohne Budgetzwang
  • ideale Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten
Wer bezahlt die Behandlung?
Die Behandlung durch einen Heilpraktiker Physiotherapie wird nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In der Regel übernehmen viele private Krankenkassen, Beihilfen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker die Kosten der Behandlung.
Es besteht aber auch die Möglichkeit als Selbstzahler die Behandlung in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker oder die GOÄ.

Therapeutische Leistungen

  • Physiotherapie (Krankengymnastik)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • PNF für Erwachsene
  • Schröpftherapie
  • Massage
  • Taping
  • Radiale Stoßwellentherapie
  • Elektrotherapie

Selbstzahler-Angebot

Behandlungsmethoden


  • Radiale Stoßwellentherapie (RSWT)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Krankengymnastik (KG)
  • Klassische Massage (KMT)
  • Faszienmassge (sportlich)
  • PNF (KG-ZNS)
  • Krankengymnastik am Gerät (KGG)
  • Kiefergelenksbehandlung
  • Kinesio-Taping
  • Triggerpunktbehandlung
  • Atemtherapie
  • Narbenbehandlung
  • Traktionsbehandlung Heiße Rolle
  • Kryotherapie / Eis

Die Privatbehandlung und ihre Vorteile


Als Patient haben Sie generell die Option, auch eine Privatpraxis aufzusuchen - egal ob Sie gestzlich oder privat versichert sind oder als Selbstzahler. Das Aufsuchen einer Privatpraxis bietet Ihnen Vorzüge, die ich Ihnen hier erläutern möchte.

Zeitliche Aspekte

Auch wenn man Ihnen als "Kassenpatient" im Regelbetrieb eine auf Ihre Symptomatik meist eine kompetente Behandlung zukommen lässt, ist die maximale Behandlungsdauer aufgrund von Verträgen zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und den therapeutischen Einrichtungen festgelegt. Dies Zeit ist auf ein Maximum von nur 15 Minuten determiniert, (inklusive der Zeit für Organisatorisches, Garderobenwechsel etc.)

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Demgegenüber entfällt für Sie als "Privat-Zahlender" die vertraglichen Vereinbarungen mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen oder mit Beihilfeträgern. Sie als Patient und ich als Therapeut bestimmen gemeinsam nach einem optimalen Weg, der zur Rekonvaleszens führt. Dabei ist es wichtig, dass man sich Zeit nimmt, gemeinsam den Therapieverlauf festlegt und auf alle ungeklärten Fragen eingeht.

Ich habe dabei eine Mindestbehandlungszeit von 20 Minuten angesetzt, die durchschnittliche Behandlungsdauer liegt aber bei einer Stunde. Falls es therapeutisch erforderlich ist, bin ich aber auch bereit, zeitlich flexibel auf die Bedürfnisse des Patienten einzugehen.

Aspekt Fachkompetenz

Konsultieren Sie eine private Therapie-Einrichtung, können Sie davon ausgehen, dass die dort tätigen Therapeuten in der Regel über ein hohes Maß an Fachkompetenz verfügen. Oft haben sie sich in eine bestimmte Richtung spezialisiert, sich weitergebildet und verfügen oft über eine jahrelange Erfahrung. Ihr Nutzen ist dabei, dass die Therapie zügig und wirkungsvoll vonstatten geht.

Aspekt finanzieller Aufwand

Leider sind viele Menschen nicht bereit, für das gesundheitliche Wohlbefinden einen höheren finanziellen Aufwand zu betreiben als andere Annehmlichkeiten des Lebens. Dabei müsste die Gesundheit doch oberste Priorität besitzen. Die Entscheidung mehr Geld in sein eigenes Wohlbefinden zu invesieren, sollte eigentlich einen hohen Stellenwert besitzen, auch wenn fachlich fundierte therapeutische Maßnahmen mit gewissen Kosten verbunden sind.

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Private Krankenversicherungen und Beihilfe:

Grundsätzlich rechne ich nach der Gebührenordnung für Physiotherapie ab.
Je nach Versicherung und Vertrag ergibt sich Ihr Erstattungsbetrag.

Das können im besten Fall 100% sein.

Häufig wird aber aus unterschiedlichen Gründen nicht alles von ihrer Beihilfe erstattet, so dass zumindest ein Teil der Kosten von Ihnen zu bezahlen ist.

Bitte verstehen Sie, dass dies von ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfe abhängig ist!

Radiale Stoßwellentherapie

Das Beste für Ihre Gesundheit
Mit Hilfe eines im Handstück beschleunigten Projektils wird eine mechanische Druckwelle erzeugt, die über einen Applikatorkopf auf den menschlichen Körper übertragen wird und sich im Gewebe ausbreitet. Die mechanische Energie wird vom Gewebe absorbiert und nimmt mit zunehmender Entfernung vom Ort der Einkoppelung ab. Durch den mechanischen Stress werden im Gewebe Reaktionen ausgelöst, die positiven Einfluss auf eine Vielzahl von orthopädischen und neurologischen Krankheitsbildern haben. Die Methode wird weltweit mit großem Erfolg von Therapeuten eingesetzt.

Einsatzgebiete der radialen Stoßwellentherapie: Tennisellenbogen, Golferellenbogen, Muskelverletzung, Sehnenerkrankung, Fersensporn, Arthrose

Rufen Sie mich an unter 0174/8927792 oder melden Sie sich direkt über mein Kontaktformular.

Atlas und Axis Therapie in Linden

Die umgebenden Strukturen bilden ein komplexes System, in dem sich sehr viele nervale Sensoren befinden. Bei Blockaden aber auch Verspannungen in diesem Bereich werden Impulse ans Gehirn weitergeleitet, die eine Menge verschiedener Beschwerden auslösen können, wie z.B. Schwindel, Tinitus und Migräne etc. Häufig reicht eine einzige Behandlung um dauerhafte Beschwerdefreiheit der Patienten zu erreichen.

Durch sanfte chiropraktische Behandlung in Verbindung mit Elementen aus der Osteopathie hilft, dies zu erreichen.

Diese Behandlung der Atlas und Axis Therapie in Linden kann durch Selbstzahler in der Physiotherapie in Anspruch genommen werden.

Rufen Sie mich an unter 0174/8927792 oder melden Sie sich direkt über mein Kontaktformular.

Gesundheitsnachrichten

Hüftarthrose: Kann Physiotherapie eine Operation verzögern oder vermeiden?
Trotz schwieriger Datenlage gibt es Hinweise, dass eine physiotherapeutische Behandlung eine Hüftgelenksersatz-Operation hinauszögern und auch Beschwerden wie Schmerzen reduzieren kann.

Im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat ein interdisziplinäres Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter der Federführung des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie der Universität zu Lübeck untersucht, ob bei einer Hüftarthrose die Behandlung mit Physiotherapie eine Operation (mit Gelenkersatz) hinauszögern oder verhindern kann, ob durch Physiotherapie Schmerzen gelindert werden und ob sich die Beweglichkeit oder Lebensqualität verbessert.
Die Untersuchungsergebnisse weisen darauf hin, dass eine physiotherapeutische Behandlung eine Operation für einen Hüftgelenksersatz hinauszögern und auch Beschwerden wie Schmerzen reduzieren kann. Wie lange sich ein Gelenkersatz hinauszögern lässt, können die vorhandenen Studien nicht beantworten.

Anfrage einer Bürgerin war Ausgangspunkt des ThemenCheck-Berichts

Schätzungsweise 5 % der Erwachsenen in Deutschland haben eine Hüftarthrose mit spürbaren Beschwerden. Eine Hüftarthrose trifft vor allem Menschen über 45 Jahre; die Altersgruppe 80-89 Jahre ist am meisten betroffen – Frauen etwas häufiger als Männer.
Eine Hüftarthrose wird vor allem mit Bewegung und Physiotherapie (z. B. Übungen zur Stärkung der Oberschenkel- und Hüftmuskulatur) sowie entzündungshemmenden Schmerzmitteln behandelt. Bei starkem Übergewicht wird eine Gewichtsabnahme empfohlen. Schreitet die Hüftarthrose fort und schränkt sie das Alltagsleben stark ein, ist auch ein künstliches Hüftgelenk (Hüft-TEP) möglich.
Die Themenvorschlagende weist auf eine im internationalen Vergleich hohe Anzahl an Gelenkersatzoperationen bei Hüftarthrose in Deutschland hin. Sie befürchtet, dass es eine Überversorgung in diesem Bereich geben könne und fragt, ob insbesondere durch eine frühzeitige Physiotherapie spätere Maßnahmen wie eine Gelenkersatzoperation vermieden oder verzögert werden können.
Vor diesem Hintergrund hat das vom IQWiG beauftragte Wissenschaftlerteam aus den verschiedenen Perspektiven eines HTA-Berichts untersucht, ob eine Physiotherapie eine Hüft-TEP bei Patientinnen und Patienten mit Hüftarthrose verzögern oder vermeiden kann.
Im Bericht wird auch untersucht, ob bei Betroffenen, die eine Physiotherapie erhalten, Symptome, die für die Indikationsstellung für eine Hüft-TEP relevant sind, seltener auftreten als bei Betroffenen, die keine Physiotherapie erhalten. So könnte indirekt abgeleitet werden, dass möglicherweise auch seltener eine Indikation für eine Hüft-TEP gestellt wird.

Hinweise auf positive Effekte, aber einige Fragen bleiben offen

Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen identifizierten 14 Studien zu der Frage, ob bei Betroffenen mit Hüftarthrose eine Hüft-TEP durch Physiotherapie verzögert oder vermieden werden kann oder zumindest die Symptome beeinflusst werden können, aufgrund derer eine Indikationsstellung für eine Operation erfolgt. In diesen Studien wird ein breites Spektrum physiotherapeutischer Interventionen untersucht: von multifunktionellen Übungen zum Training von Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit über Patientenschulungen zum Selbstmanagement bis hin zu einer Behandlung mittels regelmäßiger warmer Bäder.
Die Autorinnen und Autoren des Berichts verwerteten allerdings aufgrund eines zu hohen Anteils fehlender Daten die Ergebnisse von sieben dieser Studien nicht. Außerdem ist das Verzerrungspotenzial der eingeschlossenen Studien – mit Ausnahme einer Studie – hoch. Auch ist die Interventions- und Nachbeobachtungsdauer, insbesondere bei den im Bericht betrachteten physikalischen Interventionen, teilweise sehr kurz.
Das Autorenteam hat zudem eine abgeschlossene Studie mit bisher unveröffentlichten Ergebnissen identifiziert, die gegebenenfalls bedeutsame Ergebnisse zum Endpunkt Hüftgelenkersatz enthält. Die Ergebnisse dieses ThemenCheck-Berichts zum Endpunkt Hüftgelenkersatz sind daher möglicherweise verzerrt. Darüber hinaus laufen aktuell weitere 13 Studien. Möglicherweise lassen sich nach Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Studien die Effekte physiotherapeutischer Interventionen zuverlässiger beurteilen.
Trotz der teilweise fehlenden Daten und der geschilderten Mängel der Studien kommen die Autorinnen und Autoren des Berichtes zu dem Schluss, dass physiotherapeutisch angeleitete Übungen zum Training von Kraft, Beweglichkeit und Ausdauer im Vergleich zu einer Versorgung ohne diese Programme das Risiko für einen Hüftgelenkersatz 2,5 Jahre (zwei Studien) bzw. 4,5 Jahre (eine Studie) nach Therapieende reduzieren können. Dabei zeigten sich günstige Effekte vor allem bei einem frühem Therapiebeginn im Krankheitsverlauf.
Physiotherapeutisch angeleitete Kräftigungs-, Flexibilitäts- und Ausdauerübungen, für die im Bericht positive Ergebnisse berichtet werden, bilden nur ein kleines Spektrum der physiotherapeutischen Versorgung ab. Zur Beantwortung der Frage, ob Physiotherapie eine Operation verzögern oder vermeiden kann, müssten auch weitere physiotherapeutische Interventionen über einen ausreichend langen Zeitraum untersucht werden.

Bei Hüft-TEP Zweitmeinungsverfahren möglich

Seit Oktober 2024 können gesetzlich Versicherte, denen der Einsatz einer Total- oder Teilprothese am Hüftgelenk empfohlen wird, entsprechend der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses eine zweite ärztliche Meinung einholen. Die als sogenannte Zweitmeiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob die geplante Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch notwendig ist. Zudem beraten sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Der vorliegende Bericht stellt eine weitere Informationsquelle für eine solche Beratung zu möglichen Behandlungsalternativen dar.
Das IQWiG hat eine erweiterte Entscheidungshilfe „Hüftarthrose: Künstliches Hüftgelenk – ja oder nein?“ erstellt. Diese fasst die wichtigsten Vor- und Nachteile der verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten übersichtlich zusammen.

Der ThemenCheck Medizin

Interessierte können im Rahmen des ThemenCheck Medizin Vorschläge für die Bewertung von medizinischen Verfahren und Technologien einreichen. In einem zweistufigen Auswahlverfahren, an dem auch Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind, werden aus den eingereichten Vorschlägen pro Jahr bis zu fünf neue Themen ausgewählt, die für die Versorgung von Patientinnen und Patienten von besonderer Bedeutung sind. Die ThemenCheck-Berichte werden nicht vom IQWiG selbst verfasst, sondern von externen Sachverständigen. Deren Bewertung wird gemeinsam mit einer allgemein verständlichen Kurzfassung und einem IQWiG-Herausgeberkommentar veröffentlicht.
Die vorläufigen Ergebnisse des Berichts „Hüftarthrose: Kann Physiotherapie eine Operation verzögern oder vermeiden?“ hatte das Institut im August 2024 als vorläufigen ThemenCheck-Bericht veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach Ende des Stellungnahmeverfahrens wurde der Bericht überarbeitet und jetzt in seiner finalen Fassung veröffentlicht.

Stürzen gezielt vorbeugen
Stürze stellen eine häufig auftretende gesundheitliche Gefahr für ältere pflegebedürftige Menschen dar. Angehörige können mit individuell passenden Maßnahmen dazu beitragen, das Sturzrisiko bei ihnen zu senken. Praktische Tipps dazu bietet das ZQP auf seiner Internetseite.

Mit steigendem Alter und bei Pflegebedürftigkeit nehmen Risikofaktoren für Stürze zu. Dazu gehören unter anderem verringerte Muskelkraft und Beweglichkeit, Sehschwäche, Inkontinenz, Schwindel, Schlafprobleme und Tagesmüdigkeit. Mögliche Folgen von Stürzen sind zum Beispiel Verletzungen, wie Wunden oder gar Knochenbrüche, welche wiederum dazu führen können, dass der Hilfebedarf steigt. Außerdem kann ein Sturz sehr verunsichern und Angst auslösen, erneut hinzufallen. Manche von Sturz Betroffene bewegen sich deshalb weniger. Das kann aber unter anderem dazu führen, dass soziale Kontakte zurückgehen und körperliche sowie geistige Fähigkeiten schneller nachlassen. Es entstehen also zusätzliche Risken für Gesundheit und Wohlbefinden. Wie man Stürzen möglichst gut vorbeugt und was dabei zu beachten ist, erfahren pflegende Angehörige auf der Internetseite der gemeinnützigen Fachstiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

Bewegung fördern

Ein zentraler Aspekt der Sturzprävention ist Bewegungsförderung. Viele pflegebedürftige Menschen sind körperlich eher wenig aktiv, zum Beispiel weil Kraft, Unterstützung oder Motivation fehlt. Dann drohen Muskulatur und koordinative Fähigkeiten weiter abzunehmen – und das Sturzrisiko steigt. Förderlich hingegen ist kontinuierliche körperliche Aktivität im Alltag. „Deshalb ist es wichtig, pflegebedürftige Menschen zu unterstützen, sich regelmäßig zu bewegen. Zum Beispiel fördern tägliche kurze Spaziergänge an der frischen Luft die Mobilität“, erklärt Daniela Sulmann, Geschäftsleiterin und Pflegeexpertin im ZQP.

Außerdem könne es sinnvoll sein, Bewegungsabläufe gezielt zu trainieren, wie Treppen gehen oder den Umgang mit dem Rollator. Dies trägt auch dazu bei, Unsicherheit abzubauen, die Selbstständigkeit zu fördern und den Bewegungsradius länger zu erhalten. „Was und wie trainiert wird, sollte grundsätzlich mit der pflegebedürftigen Person besprochen und gemeinsam geplant werden“, so Sulmann. Ziel sollte es sein, zu motivieren und Sicherheit zu geben, keinesfalls dürfe Zwang oder Druck ausgeübt werden.

Besonders Menschen mit Demenz sind gefährdet, zu stürzen, unter anderem, weil sie in Orientierung, Wahrnehmung und Gehfähigkeit beeinträchtigt sind. Mit passender Bewegungsförderung kann auch bei ihnen die Gangsicherheit gestärkt werden. Da Bewegungsübungen mitunter nicht verstanden oder wieder vergessen werden, ist es bei Menschen mit Demenz wichtig, gut anzuleiten und etwa einzelne Bewegungsabläufe vorzumachen. Generell gilt: Um individuell passende Maßnahmen zur Sturzprävention richtig umzusetzen und nicht zu überfordern oder zu schaden, ist es ratsam, professionelle Beratung und Hilfe zur Bewegungsförderung einzuholen. Ansprechstellen sind zum Beispiel die Arzt-, Physio- oder Ergotherapiepraxis.

Sichere Umgebung schaffen

Neben Bewegungsförderung spielt auch die Gestaltung der eigenen vier Wände eine bedeutende Rolle bei der Sturzprävention. „Stolperfallen wie Teppichkanten und Kabel sollten beseitigt werden. Haltegriffe oder Handläufe an den Wänden können Sicherheit geben“, so Sulmann. Wird ein Rollator oder Rollstuhl in der Wohnung genutzt, sollte dafür genügend Platz geschaffen werden. Denn Stellen, die damit nur schwer zu passieren sind, erhöhen die Unfallgefahr. Zusätzlich können gute Lichterverhältnisse, festes Schuhwerk sowie gutsitzende Kleidung zu einem möglichst sicheren Gang beitragen. Auch zur sicheren Gestaltung des Wohnumfelds ist es ratsam, professionellen Rat einzuholen, etwa bei der Pflegeberatung.

Nicht zuletzt kann auch die Medikation Einfluss auf das Sturzrisiko haben. „Holen Sie daher ärztlichen Rat ein, wenn Sie bemerken, dass Medikamente die Bewegungsfähigkeit beeinflussen – zum Beispiel müde oder benommen machen oder Schwindel verursachen“, sagt Sulmann.

Magersucht: psychische Erkrankung mit der höchsten Sterblichkeitsrate
Ergotherapeut:innen gehören zunehmend zu interdisziplinär aufgestellten Teams bei der Behandlung von Menschen mit Anorexia nervosa (Magersucht)

Magersucht bedeutet nicht einfach nur "dünn sein". "Hinter den äußeren Symptomen schlank und schön sein zu wollen, verbergen sich andere, tieferliegende Ursachen", betont Maja Schelewsky, Ergotherapeutin im DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.). Sie weiß, wovon sie spricht, war selbst betroffen, hat einen Ratgeber herausgegeben und ist Ergotherapeutin geworden. Einer der Gründe hierfür: Ergotherapeut:innen waren maßgeblich mit daran beteiligt, sie von ihrer Erkrankung zu heilen. Sie zeigt auf, wie das auch bei anderen Patient:innen mit Magersucht gelingen kann und mithilfe welcher Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten es dem Umfeld möglich ist, Betroffenen frühzeitig zu helfen.

Magersucht ist eine schwerwiegende und immer häufiger auftretende psychische Erkrankung. 2022 wurden in deutschen Krankenhäusern etwa 9800 Magersüchtige diagnostiziert - ein signifikanter Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. Dabei ist nicht nur bei einer Gewichtsabnahme die Rede von einer Essstörung, sondern auch dann, wenn die für einen gesunden Entwicklungsverlauf nötige Gewichtszunahme bei Kindern und Jugendlichen ausbleibt. Was viele ebenfalls nicht wissen und was den wenigsten Betroffenen klar ist: Diese schwere psychische Erkrankung geht in etwa zehn Prozent der Fälle tödlich aus, da viele von Magersucht Betroffene entweder an den Folgen ihrer radikalen Unterernährung sterben oder Suizid begehen. "Expert:innen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus", berichtet die Ergotherapeutin Schelewsky und schätzt, dass diese nicht erkannten, nicht behandelten und nicht gemeldeten Fälle langsam weniger werden: "Auch, weil die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen allmählich nachlässt".

Magersucht: vor allem in der Pubertät und am häufigsten bei Mädchen

Meist sind Jugendliche betroffen. "Die Erstmanifestation, also das erste Auftreten der Störung bei vormals gesunden Patient:innen, zeigt sich üblicherweise zwischen 15 und 19 Jahren", erklärt die Ergotherapeutin. In dieser Lebens- und Selbstfindungsphase vergleichen sich die meisten Jugendlichen mit Gleichaltrigen. Das ist bis zu einem gewissen Grad "normal". Allerdings können Prägung und Faktoren wie (fehlende) Resilienz zusammen mit äußeren Einflüssen wie etwa den westlichen Schönheitsidealen, um nicht zu sagen Schlankheitswahn, dazu führen, dass eine Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper entsteht. Gerade bei Mädchen ist die Veränderung naturgemäß oft sehr deutlich sichtbar - ihr Körper nimmt in der Pubertät Rundungen an, die nicht zu diesen Idealen passen. Jugendliche wollen jedoch Idealen und Normen entsprechen und so kann es durch das Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Faktoren dazu kommen, dass sie sich als zu dick wahrnehmen. Sie befinden sich in "bester" Gesellschaft: laut einer Umfrage findet sich ein Fünftel aller Jugendlichen zu dick. Eine Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper muss nicht zwangsläufig zur Krankheitsentstehung beitragen. Das Thema "Magersucht" sollten Eltern in dieser Zeit besonders gut im Blick haben, insbesondere, wenn bereits im Kindesalter ein abweichendes Essverhalten oder Essstörungen erkennbar waren.

Essstörungen schon bei Kindern zu beobachten

Aus Essstörungen im Kindesalter kann im späteren Alter eine Magersucht entstehen. Stellen Eltern also fest, dass ihr Kind oder Baby zu wenig isst oder andere Auffälligkeiten beim Essen entwickelt, ist der Gang zu Kinderarzt oder Kinderärztin ratsam. Diese sollten feinfühlig schauen und ohne das Kind zu verunsichern abklären, was hinter dem Essverhalten steckt. Denn es kann auch körperliche Gründe, sprich eine Erkrankung, geben. Generell gilt: je früher Störungen oder Erkrankungen erkannt werden, desto besser sind die Prognosen. Handelt es sich tatsächlich um eine Essstörung und nicht um eine andere Erkrankung, sind Ergotherapeut:innen eine sehr gute Anlaufstelle: Sie arbeiten viel mit Kindern mit unterschiedlichen (Verhaltens-)Störungen und ihre Interventionen sind immer von einem sehr spielerischen Charakter geprägt - also absolut kindgerecht, was die Motivation der Kinder in die Therapie zu gehen und mitzumachen deutlich erhöht.

Beratung für Eltern und Kinder mit Magersucht

Es ist kaum vorstellbar, welches Leid Eltern durchleben, wenn sie zusehen müssen, wie sich ihr Kind allmählich das Leben weghungert. Sie fühlen sich meist hilf- und machtlos. Das sind sie jedoch nicht. Es ist allerdings unausweichlich, dass Außenstehende - also die Eltern selbst, Angehörige oder Freund:innen - aktiv werden. "Das Krankheitsbild "Magersucht" lässt unbehandelt nur schwer eine Krankheitseinsicht zu - es kann schlimmer oder chronisch werden", fordert die Ergotherapeutin Eltern und andere Außenstehende auf, etwas zu unternehmen - am besten so früh als möglich. Doch wie kann das gehen, wenn Jugendliche gar nicht erkennen oder verstehen, dass sie Hilfe brauchen? Die Ergotherapeutin empfiehlt: "Schlagen Sie einfühlsam aber [AP1] bestimmt vor, Termine zu initiieren und bieten Sie an, mitzukommen". Außer der Anlaufstelle Arzt und Ärztin gibt es Beratungsstellen für Essstörungen, die wiederum sehr gut vernetzt sind und weitere Tipps und Ratschläge für das weitere Vorgehen anbieten. Auch sind Selbsthilfegruppen jederzeit eine sinnvolle Möglichkeit der Unterstützung für Menschen mit Magersucht und gegebenenfalls ihre Angehörigen. Weitere, wegweisende Informationen stellt das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit, BIÖG, zur Verfügung (https://www.bioeg.de/suche/?tx_solr%5Bq%5D=Magersucht). Schelewsky rät Eltern zudem, sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt um einen Psychotherapieplatz zu kümmern, da es lange Wartelisten gibt.

Ergotherapeut:innen überbrücken Wartezeit

Bis die Therapie in einer Klinik beginnt, können Ergotherapeut:innen die Zeit mit entsprechenden Interventionen überbrücken. In der Klinik gehören Ergotherapeut:innen zunehmend zu den interdisziplinären Teams, die sich um Patient:innen mit Magersucht kümmern. Um mit diesen arbeiten zu können, sorgen Ergotherapeut:innen als Erstes dafür, dass eine Vertrauensbasis entsteht und sich die Betroffenen anfangen zu öffnen. Oft sind die Jungen und Mädchen mit Magersucht eher verschlossen, denken, Ärzt:innen und Therapeut:innen seien gegen sie. Sie trauen sich häufig nicht - in der Annahme sowieso nicht verstanden zu werden - etwas zu sagen. Ergotherapeut:innen wissen, dass dies Teil des Krankheitsbildes ist und wenden in solchen Situationen beispielsweise ausdruckszentrierte Methoden an. Solche kreativen oder gestalterischen Techniken können eine regelrechte Eisbrecherfunktion haben. Es können Bilder oder andere Werkstücke entstehen, die mehr als viele Worte über den Seelenzustand der Person mit Magersucht sagen. Die Resultate dieser Arbeit sind zudem eine gute Ausgangsbasis für die weitere Reflexion und den Austausch mit dem beziehungsweise der Ergotherapeut:in. Darüber hinaus stellen sie später, also rückblickend, eine gute Vergleichsmöglichkeit dar, welche Veränderungen eingetreten sind.

Ergotherapeut:innen stärken Kind und Eltern-Kind-Beziehung

Ebenso wirkungsvoll sind sogenannte expositionsbasierte Techniken, bei denen die Jugendlichen mit Magersucht stufenweise mit ihren Ängsten sowohl was die Ernährung als auch das Körperbild angeht, konfrontiert werden. Hierzu zählen unter anderem Einkaufs- und Kochtrainings und die Ergotherapeutin erläutert ein weiteres Beispiel: "Betroffene dürfen auf ein körpergroßes Papier ihre Körperumrisse zeichnen, so wie sie sie einschätzen. Anschließend legen sie sich auf diese Zeichnung und der oder die Ergotherapeut:in zeichnet den Umriss des echten Körpers nach". Mithilfe solcher und weiterer Verfahren wird denjenigen mit Magersucht deutlich und bewusst, wie verzerrt ihre Wahrnehmung des eigenen Körpers ist. Eine wichtige Voraussetzung, um die Krankheitseinsicht zu steigern und die Therapiemotivation positiv zu beeinflussen. Flankierend spielt auch das Thema "Edukation", also Krankheitsaufklärung, eine wichtige Rolle. Den Menschen mit Magersucht kann durch das sachliche Näherbringen ihrer Störung allmählich klarwerden, in welche (Lebens-)Gefahr sie sich begeben. Die Angehörigen erfahren, wie wichtig und erfolgsunterstützend es ist, Essen und Essverhalten nicht ständig zu thematisieren oder zu kommentieren, sondern die Mahlzeiten entspannter zu gestalten. Darüber hinaus lernen sie, besser zwischen der Krankheit "Magersucht" und dem, was den betroffenen Menschen ausmacht, zu differenzieren. Diese maßgeblichen Erkenntnisse tragen auch dazu bei, die Eltern-Kind-Beziehung zu stärken, die durch die Magersucht einer hohen Belastung ausgesetzt ist.

Zurück auf die Beine
Die besten Strategien für eine schnelle Genesung nach einem Kreuzbandriss

Ein Kreuzbandriss ist eine der häufigsten und schmerzhaftesten Sportverletzungen. Für viele bedeutet er nicht nur monatelange Ausfallzeiten, sondern auch eine mühsame und oft frustrierende Reha. Die Rückkehr zur gewohnten Bewegung fällt schwer, vor allem, wenn man nicht weiß, wie man die Heilung richtig unterstützt.

"Der Schlüssel zur schnellen Genesung liegt in einem systematischen und strukturierten Rehabilitationsplan", erklärt Mone Dusek, Spezialistin für Sporttherapie und Rehabilitation. "Wichtig ist, dass man die Heilung nicht beschleunigen will, sondern den Körper optimal unterstützt, um dauerhaft ohne Rückfälle zurückzukehren." In diesem Beitrag verrät sie Ihnen, welche Schritte und Übungen notwendig sind, um nach einem Kreuzbandriss schnell wieder fit zu werden.

So wichtig ist eine frühzeitige Diagnose

"Ein Kreuzbandriss stellt eine schwere Verletzung dar, die schnelle Maßnahmen erfordert, um langfristige Schäden zu vermeiden und eine gute Genesung zu ermöglichen", weiß Mone Dusek. Direkt nach der Knieverletzung ist der Besuch bei einem Orthopäden unverzichtbar, denn eine frühzeitige Diagnose hilft dabei, Folgeschäden wie Instabilität, Arthrose oder Fehlbelastungen zu vermeiden. Zwar erfordern nicht alle Kreuzbandrisse eine Operation – ein individueller Behandlungsplan ist jedoch in jedem Fall unerlässlich.

Die anschließende Rehabilitation kann bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. In der ersten Phase der Reha liegt der Fokus darauf, Beweglichkeit und Stabilität im Knie wiederherzustellen. Anschließend wird die Belastung schrittweise erhöht, um sicherzustellen, dass das Gelenk den steigenden Anforderungen standhält. "Ziel ist es, die Rückkehr in den Sport oder Beruf möglichst sicher und nachhaltig zu gestalten", so die Spezialistin. Geduld ist in diesem Zusammenhang essenziell wichtig, da der Heilungsverlauf stark von individuellen Faktoren wie dem Alter des Patienten, dem allgemeinen Gesundheitszustand und dem Ausmaß der Verletzung abhängt.

Der Weg zur Genesung: Strukturierte Nachbehandlung

Die Physiotherapie bildet das Herzstück der Nachbehandlung. Ergänzend dazu sind spezielle Rehabilitationstrainings und gezielte Übungen zu Hause von großer Bedeutung. Hierbei entwickelt ein Trainer oder Therapeut maßgeschneiderte Programme, die präzise auf den Fortschritt und die Belastbarkeit des Patienten zugeschnitten sind. Der Erfolg der Maßnahmen sollte regelmäßig dokumentiert werden, um bei Bedarf rechtzeitig Anpassungen vornehmen zu können.

Zusätzlich zur Physiotherapie gibt es weitere Ansätze, die den Regenerationsprozess unterstützen können. Massagen und Lymphdrainagen können dabei helfen, auftretende Schwellungen zu reduzieren und die Durchblutung zu fördern. Eine weitere Methode zur Unterstützung der Regeneration ist der gezielte Einsatz von Elektrotherapie zur Linderung von Schmerzen und Anregung der Muskelaktivität. "Ebenso wichtig ist die mentale Komponente der Genesung: Durch Mentaltraining lassen sich die intrinsische Motivation und innere Stärke steigern, sodass die Herausforderungen der Rehabilitationszeit besser bewältigt werden können", erklärt Mone Dusek.

Ein weiterer entscheidender Faktor für die Heilung ist eine ausgewogene Ernährung. Eine individuelle, gesunde Ernährung, die reich an essenziellen Nährstoffen ist, kann dabei helfen, die Wundheilung zu beschleunigen und das Immunsystem zu unterstützen. "Zu diesem Zweck nehmen Patienten am besten eine professionelle Ernährungsberatung in Anspruch, in deren Rahmen ihnen praktische Strategien wie Einkaufstipps und Rezeptvorschläge mit an die Hand gegeben werden, um die Versorgung des Körpers optimal zu gestalten", sagt sie.

Wichtige Grundsätze für eine erfolgreiche Heilung

Zusätzlich sollten Patienten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Schmerzmitteln achten. Zwar können Medikamente in akuten Phasen hilfreich sein, um Beschwerden zu lindern – sie sollten jedoch nicht über einen längeren Zeitraum ohne Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden, da sie lediglich Symptome behandeln und Nebenwirkungen verursachen können. Stattdessen sollte der Fokus darauf liegen, die Funktionalität und Belastbarkeit des Kniegelenks nachhaltig wiederherzustellen. Auch Schonhaltungen sollten vermieden werden, da sie langfristig zu Problemen führen können.

Es bleibt festzuhalten, dass eine erfolgreiche Rehabilitation stets eine strukturierte Herangehensweise und eine enge Zusammenarbeit mit Experten erfordert. Schmerzen oder Schwellungen sollten nicht ignoriert, sondern frühzeitig abgeklärt werden, um Komplikationen zu vermeiden. "Mit einem strukturierten Plan, Geduld und der richtigen Unterstützung kann die Rückkehr zur gewohnten Bewegung erfolgreich gemeistert werden", so Mone Dusek abschließend.

Apothekennotdienst

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Tel: 06406/17 83
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35392 Gießen
Tel: 0641/9 44 66 40
vom 01.05. - 09:00 Uhr
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35633 Lahnau
Tel: 06441/6 27 77
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  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    Die personenbezogenen Daten werden an Drittanbieter zur Analyse der Nutzung unserer Webseite weitergegeben, soweit dies für die Zwecke der Analyse erforderlich ist. Soweit die Cookies zum Zweck des Trackings eingesetzt werden, informieren wir hierüber gesondert in dieser Datenschutzerklärung.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    Der Einsatz von nicht erforderlichen Cookies (etwa Marketing- Statistik- oder Third Party- Cookies) erfolgt auf Basis einer Einwilligung, die mittels des Cookie-Banners auf unserer Webseite erteilt wurde und auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit a. DSGVO beruht sowie für die Datenübermittlung in Drittländer auf Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

  5. Google Maps

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen den Kartendienst Google Maps von Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).
    Bei dem Aufruf des Kartendienstes durch den Klick auf „Karte Aktivieren“ speichert der Webserver von Google automatisch Ihre IP-Adresse, Standortdaten, eine Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems, Webbrowsers und Endgeräts, Datum und Uhrzeit der abgerufenen Seiten sowie die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde. Die Daten dienen dazu den Kartendienst auf unserer Seite zur Verfügung zu stellen.
    Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen von Google unter der nachstehenden Internetadresse https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Diese Zugriffsdaten werden von uns nicht ausgewertet und spätestens sieben Tagen nach Ende Ihres Seitenbesuchs automatisch überschrieben. Google speichert die Daten nach eigenen Angaben für 6 – 24 Monate.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen ist dann allerdings das Kartenmaterial unserer Webseite nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Softwarezu entnehmen.

  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

    Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Ich biete nur Hausbesuche an. Kontaktieren Sie mich gerne zwecks Terminvereinbarung.


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Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit­beilegungsgesetzes teilzunehmen.
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