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Herzlich willkommen bei Physiofit-Besim in Gießen!

Physiotherapie für Privatversicherte und Selbstzahler

Egal, ob in der Rehabilitations-Phase, nach Krankheiten und Unfällen oder nach einer Operation. Zusammen mit mir erarbeiten wir die richtige Lösung individuell für Ihre Gesundheit. Meine therapeutische Arbeit ist durch auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Therapieprogramme gekennzeichnet. Somit müssen Sie nicht ständig den Therapeuten wechseln, sondern bekommen alle persönlich abgestimmten Leistungen aus einer Hand.

Finden Sie mit Physiofit-Besim wieder zu Ihrer alten Stärke zurück.

Heilpraktiker für Physiotherapie und Phyisotherapeut
Besim Budak


Krankengymnastik - Physiofit-Besim in 35396 Gießen/Wieseck Physiofit-Besim
Besim Budak
Kiesweg 23
35396 Gießen/Wieseck

Telefon: 0174-8 92 77 92
Email: info-physio-besim@gmx.de

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09:00 bis 20:00 Uhr



Wie ist der Ablauf?

Wenn Ihnen Ihr Hausarzt / Facharzt eine physiotherapeutische Behandlung auf ein Privatrezept verordnet hat wie z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Hierbei besprechen wir den Ablauf der Therapie.

Bei der ersten Sitzung wird eine Befundung / Anamnese aufgenommen, so dass ich die Behandlung auf die Beschwerden anpassen und durchführen kann.

Heilpraktiker (Physiotherapie)

Welche Unterschiede gibt es in der Therapie der normalen Physiotherapie und der des Heilpraktikers (Physiotherapie)?
Als Physiotherapeuten sind wir an die Vorgaben des Arztes und der Krankenkassen gebunden. So schreibt das SGBV vor, dass Heilmittelleistungen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) handelt es sich jedoch um eine Minimalversorgung auf Grundlage der günstigen Kosten-Nutzen-Relation und nicht unbedingt um die bestmögliche Therapie für den Patienten. Dies schränkt den Therapeuten sehr deutlich in der Wahl der Therapieform, des Therapieintervalls sowie der Behandlungsdauer ein.
Heilpraktiker (Physiotherapie) unterliegen nicht den ärztlichen Vorgaben, sondern es handelt sich um eine Heilbehandlung, in der wir als Heilpraktiker (Physiotherapie) über die Therapiemethode, Therapiedauer sowie die Therapiefrequenz selbständig entscheiden. Dies ermöglicht die Gewährleistung der optimalen Therapie für Sie als Patient, ohne auf Limitierungen durch Vorgaben seitens der Krankenkassen Rücksicht nehmen zu müssen.
Welche Vorteile bieten wir Ihnen als Heilpraktiker (Physiotherapie?)
  • direkte Terminvergabe bei Beschwerden ohne ärztliche Überweisung bzw. Verordnung
  • ausführliche Anamnese zur Ursachenergründung
  • flexible, individuelle Anpassung Ihres Therapieplans an Ihrem Heilungsprozess ohne Budgetzwang
  • ideale Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten
Wer bezahlt die Behandlung?
Die Behandlung durch einen Heilpraktiker Physiotherapie wird nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In der Regel übernehmen viele private Krankenkassen, Beihilfen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker die Kosten der Behandlung.
Es besteht aber auch die Möglichkeit als Selbstzahler die Behandlung in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker oder die GOÄ.

Therapeutische Leistungen

  • Physiotherapie (Krankengymnastik)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • PNF für Erwachsene
  • Schröpftherapie
  • Massage
  • Taping
  • Radiale Stoßwellentherapie
  • Elektrotherapie

Selbstzahler-Angebot

Behandlungsmethoden


  • Radiale Stoßwellentherapie (RSWT)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Krankengymnastik (KG)
  • Klassische Massage (KMT)
  • Faszienmassge (sportlich)
  • PNF (KG-ZNS)
  • Krankengymnastik am Gerät (KGG)
  • Kiefergelenksbehandlung
  • Kinesio-Taping
  • Triggerpunktbehandlung
  • Atemtherapie
  • Narbenbehandlung
  • Traktionsbehandlung Heiße Rolle
  • Kryotherapie / Eis

Die Privatbehandlung und ihre Vorteile


Als Patient haben Sie generell die Option, auch eine Privatpraxis aufzusuchen - egal ob Sie gestzlich oder privat versichert sind oder als Selbstzahler. Das Aufsuchen einer Privatpraxis bietet Ihnen Vorzüge, die ich Ihnen hier erläutern möchte.

Zeitliche Aspekte

Auch wenn man Ihnen als "Kassenpatient" im Regelbetrieb eine auf Ihre Symptomatik meist eine kompetente Behandlung zukommen lässt, ist die maximale Behandlungsdauer aufgrund von Verträgen zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und den therapeutischen Einrichtungen festgelegt. Dies Zeit ist auf ein Maximum von nur 15 Minuten determiniert, (inklusive der Zeit für Organisatorisches, Garderobenwechsel etc.)

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Demgegenüber entfällt für Sie als "Privat-Zahlender" die vertraglichen Vereinbarungen mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen oder mit Beihilfeträgern. Sie als Patient und ich als Therapeut bestimmen gemeinsam nach einem optimalen Weg, der zur Rekonvaleszens führt. Dabei ist es wichtig, dass man sich Zeit nimmt, gemeinsam den Therapieverlauf festlegt und auf alle ungeklärten Fragen eingeht.

Ich habe dabei eine Mindestbehandlungszeit von 20 Minuten angesetzt, die durchschnittliche Behandlungsdauer liegt aber bei einer Stunde. Falls es therapeutisch erforderlich ist, bin ich aber auch bereit, zeitlich flexibel auf die Bedürfnisse des Patienten einzugehen.

Aspekt Fachkompetenz

Konsultieren Sie eine private Therapie-Einrichtung, können Sie davon ausgehen, dass die dort tätigen Therapeuten in der Regel über ein hohes Maß an Fachkompetenz verfügen. Oft haben sie sich in eine bestimmte Richtung spezialisiert, sich weitergebildet und verfügen oft über eine jahrelange Erfahrung. Ihr Nutzen ist dabei, dass die Therapie zügig und wirkungsvoll vonstatten geht.

Aspekt finanzieller Aufwand

Leider sind viele Menschen nicht bereit, für das gesundheitliche Wohlbefinden einen höheren finanziellen Aufwand zu betreiben als andere Annehmlichkeiten des Lebens. Dabei müsste die Gesundheit doch oberste Priorität besitzen. Die Entscheidung mehr Geld in sein eigenes Wohlbefinden zu invesieren, sollte eigentlich einen hohen Stellenwert besitzen, auch wenn fachlich fundierte therapeutische Maßnahmen mit gewissen Kosten verbunden sind.

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Radiale Stoßwellentherapie

Das Beste für Ihre Gesundheit
Mit Hilfe eines im Handstück beschleunigten Projektils wird eine mechanische Druckwelle erzeugt, die über einen Applikatorkopf auf den menschlichen Körper übertragen wird und sich im Gewebe ausbreitet. Die mechanische Energie wird vom Gewebe absorbiert und nimmt mit zunehmender Entfernung vom Ort der Einkoppelung ab. Durch den mechanischen Stress werden im Gewebe Reaktionen ausgelöst, die positiven Einfluss auf eine Vielzahl von orthopädischen und neurologischen Krankheitsbildern haben. Die Methode wird weltweit mit großem Erfolg von Therapeuten eingesetzt.

Einsatzgebiete der radialen Stoßwellentherapie: Tennisellenbogen, Golferellenbogen, Muskelverletzung, Sehnenerkrankung, Fersensporn, Arthrose

Rufen Sie mich an unter 0174/8927792 oder melden Sie sich direkt über mein Kontaktformular.

Atlas und Axis Therapie in Gießen

Die umgebenden Strukturen bilden ein komplexes System, in dem sich sehr viele nervale Sensoren befinden. Bei Blockaden aber auch Verspannungen in diesem Bereich werden Impulse ans Gehirn weitergeleitet, die eine Menge verschiedener Beschwerden auslösen können, wie z.B. Schwindel, Tinitus und Migräne etc. Häufig reicht eine einzige Behandlung um dauerhafte Beschwerdefreiheit der Patienten zu erreichen.

Durch sanfte chiropraktische Behandlung in Verbindung mit Elementen aus der Osteopathie hilft, dies zu erreichen.

Diese Behandlung der Atlas und Axis Therapie in Gießen kann durch Selbstzahler in der Physiotherapie in Anspruch genommen werden.

Rufen Sie mich an unter 0174/8927792 oder melden Sie sich direkt über mein Kontaktformular.

Gesundheitsnachrichten

Überlastung ist der häufigste Grund für Achillessehnenbeschwerden
Überlastung ist der häufigste Grund für Achillessehnenbeschwerden

Die Achillessehne reißt meist beim Sport. Jedoch nicht, weil ein Spieler den Gegenspieler rücksichtslos in die Ferse tritt. Das ist eher selten. Meist ist die stärkste Sehne des menschlichen Körpers überlastet, etwa durch eine schnelle Belastungssteigerung, ohne dass ein Aufbautraining stattgefunden hat. Plötzliche Kraftbewegungen wie Sprint, Sprünge oder ein blitzartiger Richtungswechsel sind dann gefährlich. Das ist häufig der Fall bei Sportarten wie Tennis, Fußball, Volleyball, Leichtathletik oder Langstreckenläufen. Ein Knall ähnlich einem Peitschenhieb markiert den Riss der bis zu 1-cm-dicken Sehne. Sie verbindet die Ferse mit dem Schienbein.

Zum Schutz vor akuter Überlastung rät die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) allen, die über den Winter mit dem Sport pausiert haben, mit einem einfachen Trick in die Trainingssaison zu starten: „Wir raten dazu, die Sehnenstruktur und Wadenmuskulatur zunächst mit regelmäßigen Dehn- und Kräftigungsübungen vorzubereiten und die Sportaktivität langsam zu steigern“, sagt DGOU-Präsident Prof. Andreas Seekamp. Ein Beitrag zum aktuellen Therapiestandard der geschädigten Achillessehne ist jetzt in der Mitgliederzeitschrift Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten (OUMN) erschienen.

Ein weiterer Tipp lautet: Beschwerden wie stechende Schmerzen in der Ferse oder Schwellungen an der Sehne ernst nehmen. Damit signalisiert die Achillessehne Überlastung – man spricht dann von einer sogenannten Tendinopathie. „Wir raten dann dringend zu einer kurzfristigen Schonung, Anpassung der sportlichen Belastung und Überprüfung der sportlichen Technik, um eine weitere Verschlechterung zu verhindern. Es drohen sonst lange Ausfallzeiten von mehreren Wochen“, sagt Prof. Thomas Tischer, Leiter der DGOU-Sektion Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin (GOTS).

Erholt sich die Achillessehne innerhalb von sechs Wochen nicht, sollten Betroffene einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie aufsuchen. „Wir schauen dann, ob es weitere ungünstige Einflüsse auf die Achillessehne gibt“, erklärt Prof. Christina Stukenborg-Colsman, Präsidentin der DGOU-Sektion Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk (D.A.F.). Neben der schnellen Belastungssteigerung bei untrainierter und ermüdeter Wadenmuskulatur und unzweckmäßigem Schuhwerk gibt es nämlich noch sogenannte intrinsische Faktoren, die eine Verletzung begünstigen können. Dazu zählen eine unterschiedliche Beinlänge, Fußfehlstellungen, muskuläre Dysbalancen oder die Vorschädigung der Achillessehne durch Degeneration oder Stoffwechselerkrankungen. „Häufig lassen sich Haarrisse feststellen. Die Sehne sollte dann nicht weiter strapaziert, sondern gezielt behandelt werden“, sagt Stukenborg-Colsman. In diesen Fällen stehen konservative Heilbehandlungen zur Verfügung, wie beispielsweise die Trainingstherapie oder die Extrakorporale Stoßwellentherapie. „Während früher die Entlastung im Vordergrund stand, nutzen wir heute mit der Trainingstherapie die gezielte Lasteinwirkung auf die Sehne. Damit werden Heilung und Regeneration der Sehne angeregt“, erklärt Tischer. Als wissenschaftlich ernüchternd hat sich mittlerweile die Therapie mit Kortison-Spritzen herausgestellt: Mehrere Übersichtsarbeiten verdeutlichen lediglich kurzfristige Effekte durch weniger Schmerzen. Langfristig jedoch gibt es weder eine Abnahme der Schmerzen noch funktionelle Verbesserungen. Aufgrund negativer Auswirkungen auf die Sehnenstruktur sollte auf Injektionen mit Kortison bei Tendinopathien verzichtet werden.

Beim frischen Achillessehnenriss stehen konservative und operative Therapieoptionen zur Verfügung. Minimal-invasive Nahttechniken, wie im OUMN-Beitrag genauer beschrieben, dienen der sicheren und stabilen Adaptation der Sehnenenden unter Erhalt des für die Regeneration wichtigen Hüllgewebes bei minimalem Operationsrisiko. Ziel ist es, eine Verlängerung der Beschwerden bzw. eine erneute Ruptur der Sehne zu vermeiden und die Muskelkraft und Ausdauer in der Wadenmuskulatur durch eine funktionelle Nachbehandlung schnell wiederherzustellen. „Eine Rückkehr zu sportlichen Aktivitäten sechs Monate nach dem Riss der Achillessehne gelingt 80 Prozent der Patienten“, sagt Prof. Stefan Rammelt, 1. Vizepräsident der D.A.F. Verschiedenen Quellen zufolge kommt der Achillessehnenriss hierzulande schätzungsweise 16.000- bis 20.000-mal vor.

Für einen guten Start in die Trainingssaison und zum Schutz der Achillessehne geben Orthopäden und Unfallchirurgen folgende Tipps:

• Übungen für die Konditionierung der Muskel-Sehnen-Einheit: Mit der ersten Fußhälfte auf die Treppenstufe stellen. Der hintere Fuß/die Ferse hängt in der Luft. Dann den Fuß nach oben abdrücken, für zwei Sekunden halten und danach nach unten absenken, 2 mal 15 Wiederholungen 3 mal täglich.
• langsame Belastungssteigerung beim Training, wenn vorher pausiert wurde
• Vorsicht bei wechselndem Bodenbelag und schlechtem Schuhwerk: Der Fuß sollte immer stabil gebettet und gestützt sein.
• Beschwerden ernst nehmen: Besser die Belastung anpassen oder mit dem Sport pausieren, als einen Sehnenriss riskieren.

Das sind die Symptome der akuten Tendinopathie:

• Schmerzen in der Ferse und im unteren Bereich der Wade
• stechende Schmerzen nach Ruhe und/oder Schmerzen bei Belastung
• Rötung und Überwärmung an der Ferse und um die Achillessehne

So stellt der Arzt fest, ob die Sehne verletzt oder gerissen ist:

• Ausführliche Anamnese: Der Arzt fragt nach dem Beschwerdebild, dem Ort und Zeitpunkt des Schmerzes sowie der Art der Belastung.
• Palpation: Der Arzt prüft, ob die Sehne durchgängig zu tasten ist. Bei einem Riss ist eine Lücke in der Sehnenkontur spürbar und Verletzte können ihren Fuß nicht mehr nach unten strecken.
• Sonografie: Der Arzt schaut sich mit einer Bildgebung die Sehnenstruktur an. Er erkennt degenerative Veränderungen, Entzündungen, eine Verdickung sowie das Adaptationsverhalten der Sehnenstümpfe bei Sehnenrissen.

Quellen zum Download: 1) Wenn die stärkste Sehne des menschlichen Körpers schmerzt, Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten (OUMN), 1-2024 https://dgou.de/fileadmin/dgou/dgou/Dokumente/Pressemitteilungen/2024/Wenn_die_staerkste_Sehne_des_menschlichen_Koerpers_schmerzt_OUMN_2024_1.pdf

Narbenbehandlung ist direkt nach einer Operation sehr wichtig
Eine frühzeitige Narbenbehandlung fördert die Funktionalität der motorischen Fähigkeiten und Ästhetik Ihrer Haut.

Nach jeder Operation entstehen Narben, die zum Teil sichtbar und zu einem größeren Teil unter der Haut oft nicht sichtbar, aber dafür spürbar sind. In einer OP werden Schnitte, soweit es möglich ist, schmal und unauffällig ausgeführt. Leider kommt es auch vor, dass Narben schmerzhaft, groß und auffällig werden, weil Infektionen, Gewebezerreißungen oder Verbrennungen die Wundheilung stören oder verhindern.

In den ersten drei Tagen sprechen wir von einer Entzündungsphase, in der unser Körper die Wunde mit Wundsekret verschließt. Der Wundbereich reagiert mit einer Entzündung und Schwellung, die der Heilung dient. Unser Immunsystem und die Wundheilung werden aktiv. In den ersten sieben Tagen werden die zerstörten Zellen abtransportiert und vermehrt neue Zellen gebildet. Unser Körper beginnt nach fünf bis ca. einundzwanzig Tagen das Gewebe wieder mit Bindegewebe, mit Kollagen und Fasern aufzufüllen. In der Heilungsphase, die bis zu einem Jahr dauern kann, geht die Schwellung langsam zurück und es bilden sich eine neue Hautoberfläche mit den darunter liegenden Gewebeschichten. Dabei beginnen die Narben zu schrumpfen und fester zu werden, was ohne eine Behandlung zu Komplikationen führen kann.

Nach einer Operation können Störungen in der Zeit der Narbenheilung auftreten. Hier kann unter anderem eine Schwellung der Wundumgebung bestehen bleiben, welche durch ein oberflächliches Hämatom hervorgerufen werden kann. Gelegentlich kommt es auch vor, dass zu viel Bindegewebe gebildet wird und so eine unschöne Erhöhung entstehen kann. Manchmal kann es zu Verwachsungen der unterschiedlichen Gewebeschichten kommen, was zur Folge hat, dass Spannungen entstehen, die die Funktionen der organischen Abläufe und der körperlichen Motorik stark einschränken können.

Sind Störungen in der Wundheilung aufgetreten, so können diese hervorragend mithilfe einer Narbenbehandlung in der Ergotherapie therapiert werden. Hier wird auf die Funktionalität und Ästhetik besonders viel wird gelegt.

Damit sich nach einer Operation eine Narbe nicht verhärtet oder andere Komplikationen auftreten können, ist es sinnvoll, eine ergotherapeutische Narbenbehandlung baldig einzusetzen.

Ergotherapie fördert die Heilung der Narbe.

Einschulung kinderleicht gemacht
Smart tragen, Rücken schonen: Ein ergonomischer Schulranzen allein reicht nicht

Mit der Einschulung beginnt ein neuer, spannender Lebensabschnitt für viele Kinder. Bereits zu Ostern werden die ersten Schulranzen verschenkt – sei es als Tornister für ABC-Schützen oder als etwas „coolerer“ Schulrucksack für die weiterführende Schule. Die Auswahl ist riesig. Damit der Schulstart ohne Rückenschmerzen klappt, gibt die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. wichtige Tipps, worauf man beim Kauf, Packen und Tragen eines Ranzens achten sollte. „Ein schwerer Schulranzen muss nicht grundsätzlich rückenschädlich sein“, sagt Dr. Dieter Breithecker, Gesundheits- und Bewegungswissenschaftler sowie medizinischer Experte im Prüfgremium der AGR. Der Verein zertifiziert nach umfassender Prüfung durch eine Fachkommission besonders rückenfreundliche Produkte mit dem AGR-Gütesiegel, unter anderem Schulranzen und Schulrucksäcke sowie ergonomische Kindermöbel.

Der Kauf des Schulranzens ist ein wichtiges Ereignis, das die Vorfreude auf den ersten Schultag steigert. Eltern machen sich die Auswahl nicht leicht – und es ist diese Mühe auch wert: „Im frühen Kindesalter wird das Fundament für die lebenslange Gesundheit gelegt. Ein Schulranzen sollte gut sitzen, denn falsch eingestellt kann er eine ungesunde Haltungsentwicklung und Rückenschmerzen verursachen“, betont Dr. Dieter Breithecker. „Noch wichtiger für eine gesunde Entwicklung ist aber, dass Eltern den vorhandenen und entwicklungsfördernden Bewegungsbedarf ihrer Kinder regelmäßig unterstützen, auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Sitzzeiten in der Schule.“

Auf die richtige Trageweise kommt es an

Obwohl die meisten Schulranzen sogar passend für Größe und Körperbau des Kindes gekauft werden, sitzen sie, wie Studien zeigen, oft nicht richtig. „Häufig hängen sie lässig getragen zu tief. Das zwingt die Kinder dazu, ihren Körper als Ausgleich mehr nach vorn zu beugen, wodurch der Rücken stärker belastet wird“, sagt der Rückenexperte. Ein internationales Forschungsteam fand zudem heraus, dass ungleich eingestellte Rückengurte die Körperhaltung und die Rotation der Wirbelsäule dauerhaft ändern. Deutliche Unterschiede am Rücken der Kinder waren ein Jahr nach Schulbeginn feststellbar. Ein zu weit vom Körper entfernt sitzender Ranzen verlagert den Körperschwerpunkt nach hinten und führt zur Instabilität des Körpers. Die Folgen können Verspannungen, Nacken-, Schulter- und Rückenschmerzen sein.

Etwas Gewicht muss nicht schlecht sein

Ein Schulranzen mit etwas mehr Gewicht muss nicht rückenschädlich sein – im Gegenteil. „Bei einem gesunden Kind ist ein Zusatzgewicht von 15 bis 17 Prozent des Körpergewichtes absolut unbedenklich, der Ranzen kann dann sogar die Rückengesundheit fördern“, sagt Breithecker. „Der Rücken sollte nicht nur entlastet, sondern auch belastet werden. Das ist wichtig, damit die Muskeln und Knochen, die sich noch im Wachstum befinden, altersgemäß gestärkt werden können.“ Natürlich darf die Schultasche nicht zu schwer sein, das zumutbare Gewicht ist jedoch von Kind zu Kind unterschiedlich und hängt nicht nur vom Körpergewicht ab. Es richtet sich zum Beispiel danach, wie kräftig der Körper bereits ist oder ob es Vorerkrankungen gibt. Erziehende sollten sich daher auf keinen Fall von bestimmten Grenzwerten verunsichern lassen. „Eltern wollen ihren Kindern oft etwas Gutes tun, indem sie deren Ranzen tragen, doch es ist wichtig, dass der Kinderrücken trainiert wird. Natürlich funktioniert das nur, wenn der Ranzen gut eingestellt ist und selbstständig getragen wird“, sagt der AGR-Experte.

Auch das Packen will gelernt sein

Hefte, Bücher, Mäppchen, Brotzeit, Sportbeutel – da kommt schnell viel zusammen, was Kinder täglich in die Schule und wieder nach Hause schleppen. „Schwere Dinge sollten nah am Körper in den extra dafür vorgesehenen Fächern verstaut werden, leichtere weiter weg. Achten Sie deshalb auf eine sinnvolle Fächeraufteilung“, betont Breithecker.

Wer einen passenden Schulranzen oder Schulrucksack sucht, kann sich bei der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. informieren. Der deutsche Verein berät seit mehr als 25 Jahren Verbraucherinnen und Verbraucher zum Thema Rückengesundheit und zeichnet als Entscheidungshilfe rückenfreundliche Produkte mit dem AGR-Gütesiegel aus. Die unabhängige Prüfkommission besteht aus medizinischen Gesundheitsexperten verschiedener Fachgebiete.

Weitere Informationen und AGR-zertifizierte Schulranzen finden Sie unter www.agr-ev.de/schulranzen.

08.05.2024 DGA | Quelle: Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V.

Wie die Raumfahrt bei Gelenkkrankheiten hilft
FAU-Forschende finden bei ESA-Studie Veränderungen des Gelenkknorpels

Wie wirkt sich Bettlägerigkeit auf den Knorpel der Gelenke aus? Ein interdisziplinäres Forschungsteam um PD Dr. Dr. Anna-Maria Liphardt vom Uniklinikum Erlangen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat durch die Teilnahme an einer von der Europäischen Raumfahrtorganisation ESA und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt DLR geförderten Bettruhestudie hierzu neue Erkenntnisse gewonnen. Die Arbeitsgruppe kam zu dem Schluss, dass eine Bettruhe mit einer Dauer von 21 Tagen zum Abbau von Typ-II-Kollagen, einem wichtigen Knorpelbestandteil, führen kann. Allerdings ist noch nicht klar, wie der übermäßige Abbau von Typ-II-Kollagen die Funktion dieses Gewebes beeinflusst. Die Arbeit wurde in der Fachzeitschrift „Osteoarthritis and Cartilage“ veröffentlicht.*

Bettruhestudien sind ein wichtiges Instrument nicht nur für die Raumfahrtforschung und die Frage, wie der Zustand der Schwerelosigkeit die Gesundheit beeinflusst, sondern geben zum Beispiel auch Aufschluss darüber, welche Auswirkungen körperliche Inaktivität auf den Zustand von Menschen mit einer Erkrankung des Bewegungsapparats haben kann. Die Erkenntnisse aus solchen Studien können zur Entwicklung von Behandlungen beitragen, die einer Degeneration des Bewegungsapparats vorbeugen.

21 Tage strikte Bettruhe

Die Forschungsgruppe um PD Dr. Dr. Anna-Maria Liphardt, Arbeitsgruppenleiterin am Lehrstuhl für Innere Medizin III, untersuchte in einer Cross-over-Studie mit 12 gesunden männlichen Probanden, wie sich die Konzentrationen von Markern für Typ-II-Kollagen im Blut und die Ausscheidung dieses wichtigen Strukturbestandteils des Knorpels durch den Urin während einer 21-tägigen Bettruhe veränderte. Zunächst wurden die Daten der Teilnehmer während einer Dauer von sechs Tagen vor der Bettruhe ermittelt, in der sie ganz normal aktiv waren. Daran schlossen sich 21 Tage strikte Bettruhe an, mit einer um 6 Grad gesenkten Kopfseite des Bettes. Nur fürs Essen und aus Hygienegründen durften die Teilnehmer diese Position kurzzeitig leicht verändern. Nach der Bettruhe wurden sie sechs Tage lang weiter überwacht, während sie zu normaler Aktivität zurückkehrten.

Während der drei unterschiedlichen Studien-Kampagnen mit 21-tägiger Bettruhe erhielten die Teilnehmer entweder keine weitere Intervention, ein sogenanntes resistives Vibrationstraining über ein horizontales Vibrationstrainingsgerät oder resistives Vibrationstraining in Kombination mit einer Nahrungsergänzung in Form von Molkenprotein und Bikarbonat.

Auswirkungen auf Typ-II-Kollagen

Schon nach wenigen Tagen Bettruhe stiegen die Konzentrationen der Marker für den Abbau von Typ-II-Kollagen im Blut an. Das Gleiche galt für die Ausscheidung von Typ-II-Kollagen über den Urin. Einige der Marker blieben auch noch in den sechs Tagen nach der Bettruhe im Vergleich zum Ausgangswert erhöht. Nahrungsergänzung und Vibrationstraining wirkten dem Abbau von Typ-II-Kollagen nur minimal entgegen.

Die Forschenden schließen daraus, dass die Nichtnutzung des Bewegungsapparats – egal, ob durch Erkrankung oder Verletzung – vermutlich zu einer Veränderung des Gleichgewichts im Gelenkknorpelstoffwechsel führt. Dies könnte möglicherweise die Belastungsfähigkeit des Knorpels verringern. „Weitere Studien“, erklärt PD Dr. Dr. Liphardt, „sollten daher die näheren Auswirkungen auf den Knorpel im Blick haben und Gegenmaßnahmen entwickeln, damit Patientinnen und Patienten bei längerer Inaktivität, zum Beispiel durch wiederkehrende Krankenhausaufenthalte, keine weiteren Schäden davontragen.“ Das FAU-Forschungsteam will diese Fragen im Rahmen einer 60-tägigen Bettruhestudie der ESA mit einer Besatzung der Internationalen Raumstation ISS in Toulouse, Frankreich, gemeinsam mit Prof. Dr. Anja Niehoff von der Deutschen Sporthochschule Köln und internationalen Kooperationspartnern, weiter untersuchen. Die Studie wird vom Institut für Raumfahrtmedizin und Physiologie (MEDES) durchgeführt.

* DOI: 10.1016/j.joca.2023.11.007

Apothekennotdienst

Anschrift
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Wiesecker Weg 75
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Tel: 0641/3 22 88
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35390 Gießen
Tel: 0641/97 58 80
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bis 18.05. - 09:00 Uhr

Kontakt

Physiofit-Besim
Besim Budak
Kiesweg 23
35396 Gießen/Wieseck

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Email: info-physio-besim@gmx.de

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Montag bis Freitag von 09:00 bis 20:00 Uhr

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Besim Budak
Kiesweg 23
35396 Gießen/Wieseck
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    2. Dauer der Speicherung

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    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

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      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
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    c) Rechtsgrundlage
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    Der Einsatz von nicht erforderlichen Cookies (etwa Marketing- Statistik- oder Third Party- Cookies) erfolgt auf Basis einer Einwilligung, die mittels des Cookie-Banners auf unserer Webseite erteilt wurde und auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit a. DSGVO beruht sowie für die Datenübermittlung in Drittländer auf Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

  5. Google Maps

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen den Kartendienst Google Maps von Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).
    Bei dem Aufruf des Kartendienstes durch den Klick auf „Karte Aktivieren“ speichert der Webserver von Google automatisch Ihre IP-Adresse, Standortdaten, eine Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems, Webbrowsers und Endgeräts, Datum und Uhrzeit der abgerufenen Seiten sowie die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde. Die Daten dienen dazu den Kartendienst auf unserer Seite zur Verfügung zu stellen.
    Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen von Google unter der nachstehenden Internetadresse https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Diese Zugriffsdaten werden von uns nicht ausgewertet und spätestens sieben Tagen nach Ende Ihres Seitenbesuchs automatisch überschrieben. Google speichert die Daten nach eigenen Angaben für 6 – 24 Monate.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen ist dann allerdings das Kartenmaterial unserer Webseite nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Softwarezu entnehmen.

  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

    Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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