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Herzlich willkommen bei Physiofit-Besim in Großen-Linden

Mobile Physiotherapie für Privatversicherte und Selbstzahler



Egal, ob in der Rehabilitations-Phase, nach Krankheiten und Unfällen oder nach einer Operation. Zusammen mit mir erarbeiten wir die richtige Lösung individuell für Ihre Gesundheit. Meine therapeutische Arbeit ist durch auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Therapieprogramme gekennzeichnet. Somit müssen Sie nicht ständig den Therapeuten wechseln, sondern bekommen alle persönlich abgestimmten Leistungen aus einer Hand.

Finden Sie mit Physiofit-Besim wieder zu Ihrer alten Stärke zurück.

Heilpraktiker für Physiotherapie und Phyisotherapeut
Besim Budak


Krankengymnastik - Physiofit-Besim in 35440 Linden Physiofit-Besim
Telefon: 0174-8 92 77 92
Email: info-physio-besim@gmx.de

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09:00 bis 20:00 Uhr

Ich biete nur Hausbesuche an. Kontaktieren Sie mich gerne zwecks Terminvereinbarung.



Wie ist der Ablauf?

Wenn Ihnen Ihr Hausarzt / Facharzt eine physiotherapeutische Behandlung auf ein Privatrezept verordnet hat wie z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Hierbei besprechen wir den Ablauf der Therapie.

Bei der ersten Sitzung wird eine Befundung / Anamnese aufgenommen, so dass ich die Behandlung auf die Beschwerden anpassen und durchführen kann.

Heilpraktiker (Physiotherapie)

Welche Unterschiede gibt es in der Therapie der normalen Physiotherapie und der des Heilpraktikers (Physiotherapie)?
Als Physiotherapeuten sind wir an die Vorgaben des Arztes und der Krankenkassen gebunden. So schreibt das SGBV vor, dass Heilmittelleistungen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) handelt es sich jedoch um eine Minimalversorgung auf Grundlage der günstigen Kosten-Nutzen-Relation und nicht unbedingt um die bestmögliche Therapie für den Patienten. Dies schränkt den Therapeuten sehr deutlich in der Wahl der Therapieform, des Therapieintervalls sowie der Behandlungsdauer ein.
Heilpraktiker (Physiotherapie) unterliegen nicht den ärztlichen Vorgaben, sondern es handelt sich um eine Heilbehandlung, in der wir als Heilpraktiker (Physiotherapie) über die Therapiemethode, Therapiedauer sowie die Therapiefrequenz selbständig entscheiden. Dies ermöglicht die Gewährleistung der optimalen Therapie für Sie als Patient, ohne auf Limitierungen durch Vorgaben seitens der Krankenkassen Rücksicht nehmen zu müssen.
Welche Vorteile bieten wir Ihnen als Heilpraktiker (Physiotherapie?)
  • direkte Terminvergabe bei Beschwerden ohne ärztliche Überweisung bzw. Verordnung
  • ausführliche Anamnese zur Ursachenergründung
  • flexible, individuelle Anpassung Ihres Therapieplans an Ihrem Heilungsprozess ohne Budgetzwang
  • ideale Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten
Wer bezahlt die Behandlung?
Die Behandlung durch einen Heilpraktiker Physiotherapie wird nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In der Regel übernehmen viele private Krankenkassen, Beihilfen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker die Kosten der Behandlung.
Es besteht aber auch die Möglichkeit als Selbstzahler die Behandlung in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker oder die GOÄ.

Therapeutische Leistungen

  • Physiotherapie (Krankengymnastik)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • PNF für Erwachsene
  • Schröpftherapie
  • Massage
  • Taping
  • Radiale Stoßwellentherapie
  • Elektrotherapie

Selbstzahler-Angebot

Behandlungsmethoden


  • Radiale Stoßwellentherapie (RSWT)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Krankengymnastik (KG)
  • Klassische Massage (KMT)
  • Faszienmassge (sportlich)
  • PNF (KG-ZNS)
  • Krankengymnastik am Gerät (KGG)
  • Kiefergelenksbehandlung
  • Kinesio-Taping
  • Triggerpunktbehandlung
  • Atemtherapie
  • Narbenbehandlung
  • Traktionsbehandlung Heiße Rolle
  • Kryotherapie / Eis

Die Privatbehandlung und ihre Vorteile


Als Patient haben Sie generell die Option, auch eine Privatpraxis aufzusuchen - egal ob Sie gestzlich oder privat versichert sind oder als Selbstzahler. Das Aufsuchen einer Privatpraxis bietet Ihnen Vorzüge, die ich Ihnen hier erläutern möchte.

Zeitliche Aspekte

Auch wenn man Ihnen als "Kassenpatient" im Regelbetrieb eine auf Ihre Symptomatik meist eine kompetente Behandlung zukommen lässt, ist die maximale Behandlungsdauer aufgrund von Verträgen zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und den therapeutischen Einrichtungen festgelegt. Dies Zeit ist auf ein Maximum von nur 15 Minuten determiniert, (inklusive der Zeit für Organisatorisches, Garderobenwechsel etc.)

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Demgegenüber entfällt für Sie als "Privat-Zahlender" die vertraglichen Vereinbarungen mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen oder mit Beihilfeträgern. Sie als Patient und ich als Therapeut bestimmen gemeinsam nach einem optimalen Weg, der zur Rekonvaleszens führt. Dabei ist es wichtig, dass man sich Zeit nimmt, gemeinsam den Therapieverlauf festlegt und auf alle ungeklärten Fragen eingeht.

Ich habe dabei eine Mindestbehandlungszeit von 20 Minuten angesetzt, die durchschnittliche Behandlungsdauer liegt aber bei einer Stunde. Falls es therapeutisch erforderlich ist, bin ich aber auch bereit, zeitlich flexibel auf die Bedürfnisse des Patienten einzugehen.

Aspekt Fachkompetenz

Konsultieren Sie eine private Therapie-Einrichtung, können Sie davon ausgehen, dass die dort tätigen Therapeuten in der Regel über ein hohes Maß an Fachkompetenz verfügen. Oft haben sie sich in eine bestimmte Richtung spezialisiert, sich weitergebildet und verfügen oft über eine jahrelange Erfahrung. Ihr Nutzen ist dabei, dass die Therapie zügig und wirkungsvoll vonstatten geht.

Aspekt finanzieller Aufwand

Leider sind viele Menschen nicht bereit, für das gesundheitliche Wohlbefinden einen höheren finanziellen Aufwand zu betreiben als andere Annehmlichkeiten des Lebens. Dabei müsste die Gesundheit doch oberste Priorität besitzen. Die Entscheidung mehr Geld in sein eigenes Wohlbefinden zu invesieren, sollte eigentlich einen hohen Stellenwert besitzen, auch wenn fachlich fundierte therapeutische Maßnahmen mit gewissen Kosten verbunden sind.

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Private Krankenversicherungen und Beihilfe:

Grundsätzlich rechne ich nach der Gebührenordnung für Physiotherapie ab.
Je nach Versicherung und Vertrag ergibt sich Ihr Erstattungsbetrag.

Das können im besten Fall 100% sein.

Häufig wird aber aus unterschiedlichen Gründen nicht alles von ihrer Beihilfe erstattet, so dass zumindest ein Teil der Kosten von Ihnen zu bezahlen ist.

Bitte verstehen Sie, dass dies von ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfe abhängig ist!

Radiale Stoßwellentherapie

Das Beste für Ihre Gesundheit
Mit Hilfe eines im Handstück beschleunigten Projektils wird eine mechanische Druckwelle erzeugt, die über einen Applikatorkopf auf den menschlichen Körper übertragen wird und sich im Gewebe ausbreitet. Die mechanische Energie wird vom Gewebe absorbiert und nimmt mit zunehmender Entfernung vom Ort der Einkoppelung ab. Durch den mechanischen Stress werden im Gewebe Reaktionen ausgelöst, die positiven Einfluss auf eine Vielzahl von orthopädischen und neurologischen Krankheitsbildern haben. Die Methode wird weltweit mit großem Erfolg von Therapeuten eingesetzt.

Einsatzgebiete der radialen Stoßwellentherapie: Tennisellenbogen, Golferellenbogen, Muskelverletzung, Sehnenerkrankung, Fersensporn, Arthrose

Rufen Sie mich an unter 0174/8927792 oder melden Sie sich direkt über mein Kontaktformular.

Atlas und Axis Therapie in Linden

Die umgebenden Strukturen bilden ein komplexes System, in dem sich sehr viele nervale Sensoren befinden. Bei Blockaden aber auch Verspannungen in diesem Bereich werden Impulse ans Gehirn weitergeleitet, die eine Menge verschiedener Beschwerden auslösen können, wie z.B. Schwindel, Tinitus und Migräne etc. Häufig reicht eine einzige Behandlung um dauerhafte Beschwerdefreiheit der Patienten zu erreichen.

Durch sanfte chiropraktische Behandlung in Verbindung mit Elementen aus der Osteopathie hilft, dies zu erreichen.

Diese Behandlung der Atlas und Axis Therapie in Linden kann durch Selbstzahler in der Physiotherapie in Anspruch genommen werden.

Rufen Sie mich an unter 0174/8927792 oder melden Sie sich direkt über mein Kontaktformular.

Gesundheitsnachrichten

Wer ergonomisch arbeitet, hat weniger Rücken
Aktuelle Umfrage zur Rückengesundheit am Arbeitsplatz

Sitzmarathons am Bildschirm, körperliche Beanspruchungen und Stress im Beruf – der moderne Arbeitsalltag belastet den Rücken. Mehr als 80 Prozent der Arbeitnehmenden aller Branchen in Deutschland leiden mehrmals im Jahr unter Rückenschmerzen, so das Ergebnis einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. Ein ergonomischer Arbeitsplatz erweist sich in der Umfrage als effektive Investition in die Gesundheit: 28 Prozent der Beschäftigten sind frei von Beschwerden, ohne eine rückenfreundliche Ausstattung sind es nur 5 Prozent.

Besonders betroffen von Rückenschmerzen ist der Schulter- und Nackenbereich der Beschäftigten: 73 Prozent der Befragten hatten in den letzten 12 Monaten Schmerzen in dieser Körperregion, 22 Prozent davon sogar mehrmals pro Woche. Zwei Drittel berichten zudem von Schmerzen im unteren Rücken (68 %). Von den befragten Personen mit Rückenschmerzen greifen viele zur Schmerztablette, um Rückenbeschwerden zu lindern (40 %), die Mehrzahl davon ist weiblich (59 %). „Die Zahlen sind alarmierend“, sagt AGR-Geschäftsführer Detlef Detjen. „Es ist höchste Zeit, der Rückengesundheit in der betrieblichen Gesundheitsförderung oberste Priorität einzuräumen, sonst riskieren wir eine ganze Generation mit immer wiederkehrenden oder sogar chronischen Rückenschmerzen.“

Luft nach oben bei rückenfreundlichen Arbeitsplätzen

Etwas mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, dass ihr Arbeitsplatz ergonomisch gut ausgestattet ist (57 %). Im Vergleich der Tätigkeitsbereiche zeigen sich vor allem die Büroangestellten zufrieden mit der Rückenfreundlichkeit ihrer Arbeitsumgebung. (66 %). „Das ist erfreulich, uns aber noch nicht genug: Ein rückenfreundlicher Arbeitsplatz sollte selbstverständlich sein“, sagt Detjen. „Wie unsere Umfrage zeigt, hilft rückengerechtes Arbeiten offensichtlich gegen Rückenschmerzen. Da ist also noch mehr möglich.“

Insbesondere kleine Unternehmen haben Nachholbedarf: Je größer das Unternehmen, desto besser ist die ergonomische Arbeitsplatzausstattung, so das Umfrageergebnis. Wird die eigene Arbeitsbedingung als unergonomisch bewertet, machen Beschäftigte vor allem ihren Arbeitgeber verantwortlich – dieser sei oft nicht bereit, in Ergonomie zu investieren (42 %).

Rückenfreundlich leben und arbeiten – so geht’s

Aktiv-Stühle und höhenverstellbare Schreibtische für das Büro, ergonomische Betten für zu Hause sowie rückenfreundliche Schuhe und Trainingsgeräte für die Freizeit – es gibt viele Produkte, die helfen, Rückenschmerzen zu verhindern. Persönlich besitzen bisher aber nur wenige Arbeitnehmende (17 %) solche Produkte. Orientierung im Dschungel der Angebote bietet die Aktion Gesunder Rücken. Der Verein fördert seit 30 Jahren die Rückengesundheit und zeichnet ergonomische Produkte nach umfassender Prüfung durch ein medizinisches Expertengremium mit dem AGR-Gütesiegel aus.

Darüber hinaus bildet die AGR „Experten für Ergonomie und Rückengesundheit“ aus, die Unternehmen und Privatpersonen über den korrekten Einsatz ergonomischer Produkte beraten. „Wichtig ist, dass wir nicht nur den Arbeitsplatz rückenfreundlich gestalten, sondern auch das private Umfeld berücksichtigen“, betont Detlef Detjen. „Ergonomie, Bewegung, Stressabbau, ausgewogene Ernährung und erholsamer Schlaf – all das sind Bausteine, die zusammenspielen, damit Rückenschmerzen gar nicht erst entstehen oder reduziert werden können.“ Obwohl allgemein bekannt ist, dass auch Bewegung die Rückengesundheit fördert, sind laut der Umfrage nur rund zwei Drittel der Arbeitnehmenden (64 %) bewegt und aktiv.

Weitere Informationen zur AGR-Umfrage unter 539 Arbeitnehmenden aller Branchen (17.-29.9.2024) finden Sie unter www.agr-ev.de/umfrage-ergebnisse

Die Daten dieser Befragung basieren auf Online-Interviews mit Mitgliedern des YouGov Panels, die der Teilnahme vorab zugestimmt haben. Für diese Befragung wurden im Zeitraum 17. und 24.09.2024 insgesamt 539 Arbeitnehmer (ohne besondere Führungsverantwortung) befragt. Die Erhebung wurde quotiert und die Ergebnisse gewichtet. Die Befragten setzen sich repräsentativ nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße, nach Geschlecht und Altersgruppen von Arbeitnehmern, nach sechs NACE-Wirtschaftszweigen sowie nach Nielsen-Regionsverteilung von Unternehmen zusammen.

Regeneration statt Gelenkersatz
Kniegelenkverletzungen mit Lichtbioprinting behandeln, um posttraumatische Arthrose zu verhindern

Das neue EU-Projekt LUMINATE soll den Weg zur in-situ-osteochondralen Regeneration durch Mikroextrusion und filamentiertes Lichtbioprinting ebnen. Mit einem neuartigen Bioprinting-Verfahren namens EndoFLight sollen traumatische Verletzungen direkt im Gelenk behandelt werden, um der Entstehung von Arthrose vorzubeugen sowie teure und invasive endoprothetische Operationen zu vermeiden. Privatdozent Dr. Oliver Pullig und Sebastian Häusner vom Lehrstuhl für Funktionswerkstoffe der Medizin und der Zahnheilkunde des Universitätsklinikums Würzburg reisten im Januar 2025 zum Kick-off-Meeting nach Pisa.

Traumatische Verletzungen des Knochen-Knorpel-Gewebes in hochbeweglichen Gelenken wie dem Knie können zu Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und langfristig zu Arthrose führen. So entwickelt beispielsweise jede zweite Person mit schwerem Kniegelenktrauma innerhalb von zehn Jahren nach der Verletzung eine posttraumatische Arthrose (PTOA). Gegenwärtige Behandlungen, die auf zellfreien Transplantaten oder zellbasierten Therapien beruhen, sind teuer und oft nur begrenzt verfügbar. Letztendlich bleibt häufig nur der Einsatz einer Totalendoprothese, um Schmerzen zu lindern und die Funktion wiederherzustellen. Das Revisionsrisiko dieser Implantate ist jedoch gerade bei jungen, aktiven Patientinnen und Patienten sehr hoch und macht aufwändige Folgeoperationen notwendig. Aus diesem Grund und angesichts der alternden Gesellschaft besteht ein dringender Bedarf an besseren Therapien.

Osteochondrale Läsionen gezielt behandeln und Arthrose vorbeugen

Das neue EU-Projekt LUMINATE (HORIZON-HLTH-2024-TOOL-11) setzt auf Regeneration. Unter der Leitung der Universität Pisa und mit Beteiligung des Universitätsklinikums Würzburg (UKW) entwickeln Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kroatien den Niederlanden und Spanien einen personalisierten, einstufigen regenerativen Ansatz, um große osteochondrale Läsionen gezielt zu behandeln, der Entstehung von PTOA vorzubeugen sowie teure und invasive endoprothetische Operationen zu vermeiden. Dies bedeutet, dass die Verletzungen direkt im Gelenk repariert werden, ohne dass ein künstliches Gelenk nötig ist.

Komplexe und stabile Gewebe werden minimalinvasiv an verletzte Stelle im Körper gedruckt

Dazu entwickeln die Forschenden eine neue Bioprinting-Technologie namens EndoFLight, die drei spezielle Verfahren kombiniert: Mikroextrusion, Filament Light und Jetting. Damit können spezielle Materialien, die patienteneigene Zellen und heilungsfördernde Substanzen enthalten sowie ein Gel, das sich wie echtes Gewebe verhält, direkt an die verletzte Stelle im Körper gedruckt werden. Mit hochenergetischen Lichtstrahlen werden so in Sekundenschnelle präzise Gerüste erzeugt, die das Wachstum und die Ausrichtung der Zellen optimal unterstützen. Das Verfahren kann mit einem kleinen Eingriff, ähnlich einer Gelenkspiegelung, der so genannten Arthroskopie, durchgeführt werden. Dabei wird das geschädigte Gewebe mit einem optischen Sensor analysiert, und das Gerät druckt präzise die benötigte Menge an Material.

Vorteile: minimalinvasiv, maßgeschneidert, Schutz vor Arthrose, Kostenersparnis

„Das Verfahren wird für jeden Patienten individuell angepasst. Der Eingriff ist weniger belastend, und die Heilungszeit ist kürzer als bei großen Operationen. Die schnelle Regeneration der Verletzung schützt das Gelenk und beugt Verschleiß vor. Langfristig können teure Operationen und Folgebehandlungen vermieden werden“, fasst Privatdozent Dr. Oliver Pullig die Vorteile zusammen. Pullig leitet gemeinsam mit Sebastian Häusner das EU-Projekt LUMINATE am ehemaligen Lehrstuhl für Tissue Engineering und Regenerative Medizin, der kürzlich in den Lehrstuhl für Funktionswerkstoffe der Medizin und der Zahnheilkunde integriert wurde. Beide nahmen am Luminate-Kick-off-Meeting vom 13. bis 15. Januar in Pisa teil. Die EU fördert das Projekt mit insgesamt 7,5 Millionen Euro, das UKW erhält davon rund 190.000 Euro. Auch das Fraunhofer Translationszentrum in Würzburg ist mit nicht-invasiver Bildgebung an LUMINATE beteiligt.

Das gesamte Verfahren wird in vitro und in vivo an Tiermodellen validiert, um nach Abschluss des Projekts den Weg für die klinische Anwendung zu ebnen. “Sollte das Projekt erfolgreich sein, könnte es Millionen von Menschen mit Gelenkverletzungen helfen und gleichzeitig das Gesundheitssystem entlasten“, ist sich Sebastian Häusner sicher.

Der Weg vom Forschungslabor in die Klinik

Das Team des UKW um Oliver Pullig und Sebastian Häusner steht allen Projektpartnern vor allem beratend zur Seite, wenn es um die Good Manufacturing Practice (GMP) neuartiger Arzneimittel geht. Aus vergangenen und laufenden Produktionen, die derzeit im GMP-Stammzelllabor des UKW stattfinden, kennen sie die hohen regulatorischen Anforderungen und Qualitätsstandards, die neue Therapieverfahren erfüllen müssen. Bildunterschrift: Gruppenbild anlässlich des Kick-off-Meetings in Pisa: v.l.n.r. Projektkoordinator Prof. Giovanni Vozzi (Universität Pisa), Sebastian Häusner (UKW), PD Dr. Oliver Pullig (UKW), Nicola Knetzger (Fraunhofer ISC), Dr. Christian Lotz (Fraunhofer ISC).

Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Fokus – gemeinsam für die Entwicklung von Kindern.
Gemeinsame Pressemitteilung von Physio Deutschland und dbl

Zum Europäischen Tag der Logopädie am 6. März 2025 steht das Motto „Spielen – entdecken – Sprache fördern! Ein sprachreiches Umfeld für jedes Kind“ im Mittelpunkt. Es unterstreicht, wie wichtig eine sprachlich anregende Umgebung für die Entwicklung von Kindern ist. Physio Deutschland – Deutscher Verband für Physiotherapie e.V. und der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) heben dabei die Bedeutung interdisziplinärer Zusammenarbeit hervor.

Das Motto des Aktionstags hebt hervor, wie entscheidend die Förder-ung der Sprachentwicklung durch Elternhaus, Kindergarten und weitere Bezugspersonen ist. Auch wenn das diesjährige Thema auf die Prävention und die sprachliche Förderung von Kindern abzielt, bieten sich viele Anknüpfungspunkte für den interdisziplinären Dialog.

Sprachförderung und Bewegung – Synergien nutzen

Gerade die Verbindung von motorischer und sprachlicher Entwicklung eröffnet spannende Perspektiven. Denn Kinder erschließen ihre Welt nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Bewegung. „Ein motorisch aktives Kind hat bessere Möglichkeiten, seine Umwelt zu entdecken und in den sprachlichen Austausch zu treten“, sagt Frauke Mecher, Physiotherapeutin mit Spezialgebiet Physiotherapie bei Kindern und langjähriges Mitglied bei Physio Deutschland.

Mehrwert der interdisziplinären Zusammenarbeit

Die enge Zusammenarbeit zwischen Physiotherapie und Logopädie bietet zahlreiche Vorteile:

  • Multiprofessionelle Entwicklungsförderung: „Durch die Kombination von sprachlicher und motorischer Förderung können Kinder ihre gesamt-kommunikativen Fähigkeiten in alltagsnahen und bewegungsreichen Kontexten verbessern“, erklärt Sonja Utikal, Referat Logopädie des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e. V.(dbl).
  • Früherkennung: Die Expert*innen beider Professionen können Eltern frühzeitig auf mögliche zusätzliche Behandlungsbedarfe der sprachlichen oder motorischen Entwicklung hinweisen.
  • Nutzung von Synergieeffekten: Durch abgestimmte Therapieansätze lassen sich nachhaltigere Fortschritte in der Sprachentwicklung und der motorischen Entwicklung erzielen.
Anlässlich des Europäischen Tages der Logopädie möchten beide Verbände gemeinsam auf die Notwendigkeit interdisziplinärer Zusammenarbeit im Gesundheitswesen hinweisen: „Wir möchten in der Öffentlichkeit aufzeigen, dass Logopädie und Physiotherapie gemeinschaftlich zur Entwicklung von Kindern beitragen“, sagt Ute Merz, Physiotherapeutin und Referatsleiterin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit bei Physio Deutschland und ergänzt: „Der Europäische Tag der Logopädie ist eine gute Gelegenheit, den Mehrwert einer stärkeren interdisziplinären Zusammenarbeit deutlich zu machen und in den Fokus zu rücken.“ Ziel ist es, Synergien der Zusammenarbeit zu identifizieren und sichtbar zu machen, wie interdisziplinäre Arbeit betroffenen Menschen zugutekommt.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit auch bei anderen Erkrankungen

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Physiotherapie und Logopädie ist auch bei der Behandlung von neurologischen Erkrankungen von sehr großer Bedeutung. „Unter anderem profitieren Patient*innen mit Morbus Parkinson von interdisziplinären Therapieansätzen“, sagt Dagmar Karrasch, Präsidentin vom dbl. Durch enge Kooperationen beider Disziplinen können Therapeut*innen ihre Maßnahmen optimal aufeinander abstimmen und so die bestmöglichen Therapieergebnisse erzielen.

Kopf hoch, Nacken frei
Smarte Tipps und Angebote am Tag der Rückengesundheit

Ob am Schreibtisch, in Bus und Bahn oder auf dem Sofa – wer viel sitzt und dabei ständig mit vorgeneigtem Kopf auf einen Bildschirm schaut, riskiert weit mehr als den sprichwörtlichen „Handynacken“: Laut einer Umfrage der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. leiden 73 Prozent der Angestellten in Deutschland unter Schmerzen im Schulter- und Nackenbereich. Wie Bewegung und Entspannung für einen Ausgleich sorgen, vermittelt der Tag der Rückengesundheit am 15. März 2025 unter dem Motto „Nacken im Fokus: Beweglich bleiben, Schmerz vertreiben!“. Die AGR und der Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) veranstalten den jährlichen Aktionstag gemeinsam. Interessierte können bundesweit vor Ort oder online kostenlos an Kursen und Angeboten von Gesundheitsexperten teilnehmen. Einen Überblick bietet der Veranstaltungskalender unter www.agr-ev.de/tdr.

Der Rücken macht vielen Deutschen zu schaffen – neben dem unteren Rücken schmerzt vor allem der Schulter-Nacken-Bereich. Der digitale, sitzende Lebensstil ist alles andere als gesund und belastet die empfindliche Halswirbelsäule. „Nacken-, Rücken- und Kopfschmerzen sind nur der Anfang. Langfristig drohen Haltungsschäden oder sogar ein Verschleiß der Bandscheiben. Dagegen kann man wirkungsvoll vorbeugen“, sagt Detlef Detjen, Geschäftsführer der AGR. Der Verein informiert seit fast 30 Jahren über Rückengesundheit und zeichnet besonders rückenfreundliche Produkte nach unabhängiger Prüfung durch ein medizinisches Fachgremium mit dem AGR-Gütesiegel aus.

Bewegung und Ergonomie für einen entspannten Nacken

Bewegung ist auch bei Nackenschmerzen der Schlüssel zur Gesundheit. „Als Faustregel sollte man sich im Büro mindestens 25 Prozent des Tages bewegen, 25 Prozent stehen und höchstens 50 Prozent sitzen“, rät Ulrich Kuhnt, Vorsitzender des BdR sowie Sportwissenschaftler und Leiter der Rückenschule Hannover. „Leider sieht die Realität oft anders aus.“

Wer aus beruflichen Gründen viel sitzen muss, sollte das rückenfreundlich tun: Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag der AGR sind Arbeitnehmer mit einem rückenfreundlichen Arbeitsumfeld viel häufiger frei von Rückenschmerzen als Beschäftigte ohne ergonomische Ausstattung (28 % vs. 5 %).

Viele Wege, ein Ziel: Rückengesundheit

Die Ursache für Nackenbeschwerden ist ebenso individuell wie die Therapie. Der Tag der Rückengesundheit motiviert dazu, mehr Bewegung und Sport, aber auch Entspannungstechniken in den Alltag einzubauen. Er bietet Interessierten und Betroffenen in Vorträgen und Mitmachaktionen vor Ort und online Gelegenheit auszuprobieren, was ihnen hilft und Spaß macht. Der Veranstaltungskalender gibt einen Überblick.

Therapierende, Praxen, Apotheken, Fitnessstudios oder Rückenschulen können ihr Angebot kostenlos in den Kalender eintragen. AGR und BdR unterstützen mit wissenschaftlich fundierten Informationen, Öffentlichkeitsarbeit und Promotionsmaterial: www.agr-ev.de/tag-der-rueckengesundheit/infos-fuer-veranstalter

Empfehlungen und Tipps, was man vorbeugend und lindernd gegen Nackenschmerzen tun kann, geben die Aktion Gesunder Rücken e. V. und der Bundesverband deutscher Rückenschulen e. V. im Ratgeber zum Tag der Rückengesundheit – mit kostenfreiem Booklet, Podcast und Experten-Videos auf www.agr-ev.de/tdr.

Tipps für einen gesunden Rücken und schmerzfreien Nacken:

Bewegung: Sanfte Bewegungsformen wie Yoga und Pilates stärken die Muskeln und unterstützen eine aufrechte, ausbalancierte Körperhaltung. Probieren Sie verschiedene Sportarten, jede Bewegung tut dem Rücken gut!

Entspannung: Stressbedingte Muskelverspannungen lassen sich durch gezielte Entspannungsverfahren und Wellnessrituale lindern. Gönnen Sie sich ein heißes Bad, eine Massage oder einen Saunabesuch!

Ergonomisches Umfeld: Eine bewegungsfördernde Gestaltung des Arbeitsplatzes und ergonomische Alltagsprodukte entlasten den Rücken. Überprüfen Sie Ihren Alltag, schaffen Sie sich eine rückenfreundliche Umgebung – bei der Arbeit und zuhause!

Apothekennotdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Goethestraße 8
35435 Wettenberg
Tel: 06406/17 83
vom 15.03. - 09:00 Uhr
bis 16.03. - 09:00 Uhr
Jahnstr. 7
35452 Heuchelheim
Tel: 0641/6 26 17
vom 15.03. - 09:00 Uhr
bis 16.03. - 09:00 Uhr

Kontakt

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I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Physiofit-Besim
Besim Budak
Mahrweg 70
35440 Linden
Telefon: 0174 8927792
E-Mail: info-physio-besim@gmx.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

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      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
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      (7) der Client IP-Adresse.

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  2. Vertragsdurchführung

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      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
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  5. Google Maps

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen den Kartendienst Google Maps von Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).
    Bei dem Aufruf des Kartendienstes durch den Klick auf „Karte Aktivieren“ speichert der Webserver von Google automatisch Ihre IP-Adresse, Standortdaten, eine Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems, Webbrowsers und Endgeräts, Datum und Uhrzeit der abgerufenen Seiten sowie die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde. Die Daten dienen dazu den Kartendienst auf unserer Seite zur Verfügung zu stellen.
    Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen von Google unter der nachstehenden Internetadresse https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Diese Zugriffsdaten werden von uns nicht ausgewertet und spätestens sieben Tagen nach Ende Ihres Seitenbesuchs automatisch überschrieben. Google speichert die Daten nach eigenen Angaben für 6 – 24 Monate.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen ist dann allerdings das Kartenmaterial unserer Webseite nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Softwarezu entnehmen.

  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

    Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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