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Herzlich willkommen bei Physiofit-Besim in Großen-Linden

Mobile Physiotherapie für Privatversicherte und Selbstzahler



Egal, ob in der Rehabilitations-Phase, nach Krankheiten und Unfällen oder nach einer Operation. Zusammen mit mir erarbeiten wir die richtige Lösung individuell für Ihre Gesundheit. Meine therapeutische Arbeit ist durch auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Therapieprogramme gekennzeichnet. Somit müssen Sie nicht ständig den Therapeuten wechseln, sondern bekommen alle persönlich abgestimmten Leistungen aus einer Hand.

Finden Sie mit Physiofit-Besim wieder zu Ihrer alten Stärke zurück.

Heilpraktiker für Physiotherapie und Phyisotherapeut
Besim Budak


Krankengymnastik - Physiofit-Besim in 35440 Linden Physiofit-Besim
Telefon: 0174-8 92 77 92
Email: info-physio-besim@gmx.de

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09:00 bis 20:00 Uhr

Ich biete nur Hausbesuche an. Kontaktieren Sie mich gerne zwecks Terminvereinbarung.



Wie ist der Ablauf?

Wenn Ihnen Ihr Hausarzt / Facharzt eine physiotherapeutische Behandlung auf ein Privatrezept verordnet hat wie z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Hierbei besprechen wir den Ablauf der Therapie.

Bei der ersten Sitzung wird eine Befundung / Anamnese aufgenommen, so dass ich die Behandlung auf die Beschwerden anpassen und durchführen kann.

Heilpraktiker (Physiotherapie)

Welche Unterschiede gibt es in der Therapie der normalen Physiotherapie und der des Heilpraktikers (Physiotherapie)?
Als Physiotherapeuten sind wir an die Vorgaben des Arztes und der Krankenkassen gebunden. So schreibt das SGBV vor, dass Heilmittelleistungen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) handelt es sich jedoch um eine Minimalversorgung auf Grundlage der günstigen Kosten-Nutzen-Relation und nicht unbedingt um die bestmögliche Therapie für den Patienten. Dies schränkt den Therapeuten sehr deutlich in der Wahl der Therapieform, des Therapieintervalls sowie der Behandlungsdauer ein.
Heilpraktiker (Physiotherapie) unterliegen nicht den ärztlichen Vorgaben, sondern es handelt sich um eine Heilbehandlung, in der wir als Heilpraktiker (Physiotherapie) über die Therapiemethode, Therapiedauer sowie die Therapiefrequenz selbständig entscheiden. Dies ermöglicht die Gewährleistung der optimalen Therapie für Sie als Patient, ohne auf Limitierungen durch Vorgaben seitens der Krankenkassen Rücksicht nehmen zu müssen.
Welche Vorteile bieten wir Ihnen als Heilpraktiker (Physiotherapie?)
  • direkte Terminvergabe bei Beschwerden ohne ärztliche Überweisung bzw. Verordnung
  • ausführliche Anamnese zur Ursachenergründung
  • flexible, individuelle Anpassung Ihres Therapieplans an Ihrem Heilungsprozess ohne Budgetzwang
  • ideale Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten
Wer bezahlt die Behandlung?
Die Behandlung durch einen Heilpraktiker Physiotherapie wird nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In der Regel übernehmen viele private Krankenkassen, Beihilfen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker die Kosten der Behandlung.
Es besteht aber auch die Möglichkeit als Selbstzahler die Behandlung in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker oder die GOÄ.

Therapeutische Leistungen

  • Physiotherapie (Krankengymnastik)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • PNF für Erwachsene
  • Schröpftherapie
  • Massage
  • Taping
  • Radiale Stoßwellentherapie
  • Elektrotherapie

Selbstzahler-Angebot

Behandlungsmethoden


  • Radiale Stoßwellentherapie (RSWT)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Krankengymnastik (KG)
  • Klassische Massage (KMT)
  • Faszienmassge (sportlich)
  • PNF (KG-ZNS)
  • Krankengymnastik am Gerät (KGG)
  • Kiefergelenksbehandlung
  • Kinesio-Taping
  • Triggerpunktbehandlung
  • Atemtherapie
  • Narbenbehandlung
  • Traktionsbehandlung Heiße Rolle
  • Kryotherapie / Eis

Die Privatbehandlung und ihre Vorteile


Als Patient haben Sie generell die Option, auch eine Privatpraxis aufzusuchen - egal ob Sie gestzlich oder privat versichert sind oder als Selbstzahler. Das Aufsuchen einer Privatpraxis bietet Ihnen Vorzüge, die ich Ihnen hier erläutern möchte.

Zeitliche Aspekte

Auch wenn man Ihnen als "Kassenpatient" im Regelbetrieb eine auf Ihre Symptomatik meist eine kompetente Behandlung zukommen lässt, ist die maximale Behandlungsdauer aufgrund von Verträgen zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und den therapeutischen Einrichtungen festgelegt. Dies Zeit ist auf ein Maximum von nur 15 Minuten determiniert, (inklusive der Zeit für Organisatorisches, Garderobenwechsel etc.)

| mehr |

Demgegenüber entfällt für Sie als "Privat-Zahlender" die vertraglichen Vereinbarungen mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen oder mit Beihilfeträgern. Sie als Patient und ich als Therapeut bestimmen gemeinsam nach einem optimalen Weg, der zur Rekonvaleszens führt. Dabei ist es wichtig, dass man sich Zeit nimmt, gemeinsam den Therapieverlauf festlegt und auf alle ungeklärten Fragen eingeht.

Ich habe dabei eine Mindestbehandlungszeit von 20 Minuten angesetzt, die durchschnittliche Behandlungsdauer liegt aber bei einer Stunde. Falls es therapeutisch erforderlich ist, bin ich aber auch bereit, zeitlich flexibel auf die Bedürfnisse des Patienten einzugehen.

Aspekt Fachkompetenz

Konsultieren Sie eine private Therapie-Einrichtung, können Sie davon ausgehen, dass die dort tätigen Therapeuten in der Regel über ein hohes Maß an Fachkompetenz verfügen. Oft haben sie sich in eine bestimmte Richtung spezialisiert, sich weitergebildet und verfügen oft über eine jahrelange Erfahrung. Ihr Nutzen ist dabei, dass die Therapie zügig und wirkungsvoll vonstatten geht.

Aspekt finanzieller Aufwand

Leider sind viele Menschen nicht bereit, für das gesundheitliche Wohlbefinden einen höheren finanziellen Aufwand zu betreiben als andere Annehmlichkeiten des Lebens. Dabei müsste die Gesundheit doch oberste Priorität besitzen. Die Entscheidung mehr Geld in sein eigenes Wohlbefinden zu invesieren, sollte eigentlich einen hohen Stellenwert besitzen, auch wenn fachlich fundierte therapeutische Maßnahmen mit gewissen Kosten verbunden sind.

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Private Krankenversicherungen und Beihilfe:

Grundsätzlich rechne ich nach der Gebührenordnung für Physiotherapie ab.
Je nach Versicherung und Vertrag ergibt sich Ihr Erstattungsbetrag.

Das können im besten Fall 100% sein.

Häufig wird aber aus unterschiedlichen Gründen nicht alles von ihrer Beihilfe erstattet, so dass zumindest ein Teil der Kosten von Ihnen zu bezahlen ist.

Bitte verstehen Sie, dass dies von ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfe abhängig ist!

Radiale Stoßwellentherapie

Das Beste für Ihre Gesundheit
Mit Hilfe eines im Handstück beschleunigten Projektils wird eine mechanische Druckwelle erzeugt, die über einen Applikatorkopf auf den menschlichen Körper übertragen wird und sich im Gewebe ausbreitet. Die mechanische Energie wird vom Gewebe absorbiert und nimmt mit zunehmender Entfernung vom Ort der Einkoppelung ab. Durch den mechanischen Stress werden im Gewebe Reaktionen ausgelöst, die positiven Einfluss auf eine Vielzahl von orthopädischen und neurologischen Krankheitsbildern haben. Die Methode wird weltweit mit großem Erfolg von Therapeuten eingesetzt.

Einsatzgebiete der radialen Stoßwellentherapie: Tennisellenbogen, Golferellenbogen, Muskelverletzung, Sehnenerkrankung, Fersensporn, Arthrose

Rufen Sie mich an unter 0174/8927792 oder melden Sie sich direkt über mein Kontaktformular.

Atlas und Axis Therapie in Linden

Die umgebenden Strukturen bilden ein komplexes System, in dem sich sehr viele nervale Sensoren befinden. Bei Blockaden aber auch Verspannungen in diesem Bereich werden Impulse ans Gehirn weitergeleitet, die eine Menge verschiedener Beschwerden auslösen können, wie z.B. Schwindel, Tinitus und Migräne etc. Häufig reicht eine einzige Behandlung um dauerhafte Beschwerdefreiheit der Patienten zu erreichen.

Durch sanfte chiropraktische Behandlung in Verbindung mit Elementen aus der Osteopathie hilft, dies zu erreichen.

Diese Behandlung der Atlas und Axis Therapie in Linden kann durch Selbstzahler in der Physiotherapie in Anspruch genommen werden.

Rufen Sie mich an unter 0174/8927792 oder melden Sie sich direkt über mein Kontaktformular.

Gesundheitsnachrichten

Rückengesund schlafen
Fünf Mythen und was wirklich hilft

Rückenschmerzen sind eine Volkskrankheit. Nachts suchen viele Betroffene Entlastung, teils leider vergeblich: Laut einer australischen Studie haben 60 Prozent der Rückenschmerzpatienten Schlafprobleme, umgekehrt bestätigen Studien, dass Menschen mit Schlafstörungen langfristig häufiger Rückenschmerzen entwickeln. Doch wie schläft man wirklich rückenfreundlich? André Alesi, Gesundheitswissenschaftler, Gründer des Instituts für Schlaf und Regeneration und Experte der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. löst die häufigsten Mythen rund um das Thema „rückengesund schlafen“ auf. Die AGR zertifiziert besonders rückenfreundliche Produkte aus allen Lebensbereichen nach umfassender Prüfung durch eine unabhängige Fachkommission, darunter auch Bettsysteme, Matratzen und Schlafzubehör.

Fast 24 Jahre seines Lebens verbringt der Mensch schlafend. Erholsamer Schlaf ist für die Regeneration des Körpers unerlässlich: Wir verarbeiten Eindrücke, knüpfen neue Verbindungen im Gehirn und tanken Energie für den kommenden Tag. Wer dagegen schlecht schläft, kann sich nicht ausreichend erholen und ist anfälliger für Muskel-Skelett-Schmerzen. Besonders in der dunklen Jahreszeit, wenn unser Bedürfnis nach Schlaf zunimmt, sollte der Fokus auf einer rückengesunden Nachtruhe liegen.

Rund um das Thema „rückengesund schlafen“ kursieren zahlreiche Tipps. „Darunter leider auch viele Schlaf-Mythen, die sich hartnäckig halten“, erklärt Gesundheits- und Sportwissenschaftler André Alesi von der Aktion Gesunder Rücken.

Mythos 1: Die richtige Schlafposition ist entscheidend

Oft wird die Rückenlage empfohlen, weil sich so das Körpergewicht gleichmäßig verteilt und die Wirbelsäule in einer neutralen Position bleibt. „Doch für Menschen, die schnarchen oder an Schlafapnoe leiden, kann die Rückenlage problematisch sein“, erklärt Alesi. Auch die Seitenlage ist trotz Vorteilen wie Unterstützung der Pumpfunktion des Herzens nicht für jeden ideal: In Embryonalstellung kann sie langfristig zu Muskelverkürzungen und der Entstehung eines Rundrückens führen. Wer auf dem Bauch schläft, überstreckt die Halswirbelsäule, der Nacken verspannt. „Die eine optimale Schlafposition gibt es nicht. Ein gesunder Mensch verändert seine Position rund 60-mal in der Nacht. Viel wichtiger ist ein Bettsystem, welches die Wirbelsäule in jeder Position gut unterstützt“, betont der Schlafexperte.

Mythos 2: Je härter die Matratze, desto besser für den Rücken

„Viele Menschen denken, eine harte Matratze sei ideal, doch das kann schnell nach hinten losgehen“, sagt André Alesi. „Eine zu harte Matratze erhöht den Druck auf die Schultern und das Becken, was Verspannungen und Schmerzen verursachen kann.“ Die optimale Matratzenhärte ist also sehr individuell, sie hängt vom Körpergewicht, der Körperform und der bevorzugten Schlafposition ab. Viel entscheidender für gesunden Schlaf als die Matratze allein ist die optimale Kombination aus Unterfederung und Matratze.

Mythos 3: Die Bettdecke ist für den Rücken nicht wichtig

Auch das Schlafklima ist wichtig: „Wer schwitzt, schiebt die Bettdecke weg und kühlt dabei ungewollt aus – das ist der perfekte Weg zu Verspannungen und Muskelschmerzen“, erklärt der AGR-Experte. „Moderne Bettdecken sind hier ein echter Gamechanger.“ Hightechfasern regulieren die Temperatur und passen sich an die individuellen Bedürfnisse besser an als klassische Daunendecken. Wichtig ist auch eine ausreichende Größe: Die Bettdecke sollte den Körper komplett umhüllen, um Zugluft zu vermeiden. Weitere Tipps unter www.agr-ev.de/bettdecken  

Mythos 4: Schlafen ohne Kissen ist besser für den Rücken

Ob mit oder ohne Kissen hängt von vielen Faktoren ab, wie Schlafposition, Unterfederung oder Kontur des Schlafenden. „Seitenschläfer benötigen ein höheres Kissen, das den Abstand zwischen Kopf und Matratze ausgleicht“, rät Alesi. „In Rückenlage ist ein flacheres Kissen sinnvoll, das die natürliche Position der Halswirbelsäule gewährleistet.“ Ein rückengerechtes Kopfkissen sollte die individuelle Kopf- und Nackenform sowie die persönlichen Schlafgewohnheiten berücksichtigen. Ideal ist ein variables Kissen, das sich an unterschiedliche Bedürfnisse anpassen lässt und die Halswirbelsäule in jeder Position optimal stützt. Eine Übersicht besonders rückengerechter Nackenstützkissen gibt es unter www.agr-ev.de/nackenstuetzkissen.

Mythos 5: Der Lattenrost ist wichtiger als die Matratze

„Die Kombination macht den Unterschied – und genau darauf sollten wir beim Bettenkauf achten“, betont Alesi. Ergonomische Bettsysteme, bei denen die Matratze und eine flexible Unterfederung optimal aufeinander abgestimmt sind, bieten die bestmögliche Unterstützung für den Rücken. Bisher ist allerdings nur rund ein Drittel der deutschen Haushalte damit ausgestattet. Eine moderne Flügelfederung als Weiterentwicklung des veralteten Lattenrosts passt sich an den jeweiligen Körper an und unterstützt die einzelnen Körperzonen. Lassen Sie sich hierzu in einem zertifizierten Fachgeschäft beraten: www.agr-ev.de/die-fachhandelsschulung

Für einen rückengesunden Schlaf empfiehlt der Experte, auf individuelle Bedürfnisse zu achten, verschiedene Konstellationen auszuprobieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen. André Alesi betont: „Die richtige Schlafumgebung ist individuell, es gibt kein allgemeingültiges Rezept.“ Was für den einen ideal ist, kann für den anderen problematisch sein. Mit der richtigen Kombination aus Unterfederung, Matratze, Zubehör und Schlafposition lässt sich für jeden eine rückenfreundliche Schlafsituation schaffen.

KI für sichere Diagnose und Therapie von Rückenschmerzen und Wirbelsäulenerkankungen
Sportwissenschaftler, Orthopäden und Informatiker entwickeln gemeinsam neue Gesundheits-App „Spine Interactive“

Ein interdisziplinäres Forschungsteam aus Sportwissenschaftlern und Informatikern der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sowie Orthopäden des Klinikums Magdeburg arbeitet derzeit daran, Diagnostik und Therapie bei chronischen Rückenschmerzen und Wirbelsäulenerkrankungen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu verbessern.
Ihr Ziel ist die Entwicklung, Anwendung und Implementierung der digitalen Gesundheits-App Spine Interactive (SI-App). Sie soll künftig als interaktives Bindeglied zwischen Ärztinnen und Ärzten, Betroffenen und Therapeuten eingesetzt werden, um eine schnelle und sichere Diagnostik, Therapie und Risikobewertung der Beschwerden zu ermöglichen und gleichzeitig auch Wissen zu vermitteln. So können Bedingungen und Ressourcen identifiziert werden, die für eine personalisierte Behandlung, gezielte Prävention und individuelle Gesundheitsförderung notwendig und hilfreich sind.

„Wirbelsäulenerkrankungen und die damit oft verbundenen Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten gesundheitlichen Beschwerden in Deutschland“, erklärt der Orthopäde und Chefarzt der Klinik für Orthopädie im Klinikum Magdeburg Prof. Dr. med. habil. Jörg Franke. „Die Gründe dafür liegen in der persönlichen Genetik, dem aufrechten Gang als Mensch und auch im persönlichen Bewegungs- und Aktivitätsprofil. Die Behandlung ist äußerst komplex und umfasst therapeutische Maßnahmen, individuelle Verhaltensänderungen und medikamentöse Versorgung.“ Die Kosten für das Gesundheitssystem seien enorm, so der Wirbelsäulenspezialist. „Unsere digitale Plattform soll die Effektivität und Zusammenarbeit von Patienten und medizinischem Personal helfen zu optimieren, sodass alle einen Nutzen daraus ziehen.“
Aktuell gäbe es noch keine digitale Anwendung, die sowohl objektive als auch subjektive gesundheitsbezogene Daten zur Bewertung der aktuellen psychophysischen und kognitiven Leistungsfähigkeit von Patientinnen und Patienten mit chronisch unspezifischen Rückenschmerzen oder Wirbelsäulenerkrankungen erfasst, ergänzt der Projektleiter und Sportwissenschaftler Prof. Dr. Lutz Schega vom Lehrstuhl für Gesundheit und Körperliche Aktivität der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. „Die SI-App wird diesbezüglich eine Vorreiterrolle einnehmen, weil sie durch ausgewählte und vor allem valide Testverfahren ein objektives Zustandsbild der Nutzerinnen und Nutzer beschreibt und so erstmals eine umfassende qualitative sowie quantitative Bewertung des Gesundheitszustands der Patientinnen und Patienten generiert.“ Die weiterführende KI-gestützte Analyse und Auswertung dieser Daten ermögliche zudem eine tagesaktuelle und kontinuierliche Überwachung sowie schnelle Intervention im Sinne von notwendigen individualisierten Anpassungen im Therapieverlauf, so der Mediziner Prof. Jörg Franke. „Mit diesem Ansatz der personalisierten Medizin werden wir langfristig die Versorgung und Rehabilitation der betroffenen Patientinnen und Patienten verbessern und das Risiko für Wirbelsäulenerkrankungen deutlich senken.“

Derzeit arbeiten die Forschungsteams daran, die unterschiedlichen objektiven und subjektiven Testverfahren in experimentellen Settings zu evaluieren und die Ergebnisse den zu entwickelnden KI-Modellen zur Verfügung zu stellen. Bereits Mitte kommenden Jahres sollen mit einem Prototypen der App erste Anwendungsstudien im Rahmen der Gesundheitsförderung und später mit betroffenen Patienten in der Rehabilitation durchgeführt werden.

An dem EU-geförderten Projekt sind neben der Universität Magdeburg uns dem Klinikum Magdeburg auch Industriepartner wie die DevLabor GmbH sowie Interessenvertreter und Berufsverbände aus der Medizin (KVSA, Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. Sachsen-Anhalt), die AOK Sachsen-Anhalt und der Behindertensportverband Sachsen-Anhalt (BSSA) beteiligt.

Das Projekt „SI-Spine Interactive_Entwicklung einer KI-gestützten digitalen Health-App (SI-App) bei Wirbelsäulenerkrankungen“ wird bei einer Laufzeit bis Ende 2026 mit einer Summe in Höhe von knapp 2,3 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gefördert.

Expertenworkshop zum Tag der Rückengesundheit 2025
Wissenschaft trifft Praxis am 8. März in Leipzig – vor Ort oder online

Neueste Wissenschaft, Praxisworkshops und fachlicher Austausch – der Expertenworkshop zum Tag der Rückengesundheit 2025 steht ganz im Zeichen „Nacken im Fokus: Beweglich bleiben – Schmerz vertreiben!“. Die Veranstaltung am 8. März in Leipzig wird von der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) e. V. organisiert. Erstmals können Fachleute auch online teilnehmen. Bis zum 31. Januar 2025 gibt es 20 Prozent Frühbucherrabatt. Der Tag der Rückengesundheit macht am 15. März mit regionalen Veranstaltungen bundesweit auf die Prävention von Rückenschmerzen aufmerksam.

**Termine**

8. März 2025 in Leipzig

Expertenworkshop – Hybride Fachveranstaltung zum Tag der Rückengesundheit
Veranstalter: Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. und Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) e. V.

20 % Frühbucherrabatt bis 31. Januar 2025: 236 Euro, Ermäßigung möglich.
www.agr-ev.de/expertenworkshop

15. März 2025 bundesweit

Tag der Rückengesundheit
Rückenfachleute präsentieren Interessierten rund um diesen Tag wirksame Vorsorge- und Behandlungsmöglichkeiten.
www.agr-ev.de/tdr

Schmerzen im Schulter- und Nackenbereich sind weit verbreitet: 71 Prozent der Angestellten aller Branchen in Deutschland leiden laut einer aktuellen repräsentativen AGR-Umfrage darunter. Der 24. Tag der Rückengesundheit soll unter dem Motto „Nacken im Fokus: Beweglich bleiben – Schmerz vertreiben!“ zur Prävention und Aufklärung der Öffentlichkeit beitragen. „Im Expertenworkshop verbinden wir neueste wissenschaftliche Erkenntnisse mit praktischer Anwendung und geben damit Rückenexpertinnen und -experten innovative Impulse für ihre tägliche Arbeit“, sagt Ulrich Kuhnt, Vorsitzender des Direktoriums vom Bundesverband deutscher Rückenschulen e. V.

Wissenschaft trifft Praxis: Neueste Erkenntnisse zu Rückenschmerzen

Verspannungen im Schulter-Nacken-Bereich werden oft durch Bewegungsmangel oder sitzende Tätigkeiten verursacht. Die daraus entstehenden Nackenschmerzen und ihre vielfältigen Begleitsymptome wie Kopfschmerzen, Tinnitus, Sehstörungen oder sogar emotionale Dysbalancen, sind mit Übungen, Wärmeanwendungen oder Massagen oft schwieriger zu behandeln als Schmerzen im unteren Rücken. Eine nachhaltige Therapie berücksichtigt das komplexe Zusammenspiel von Halswirbelsäule, Nackenmuskulatur, Nervensystem und Sinnesorganen. Darüber spricht Dr. med. Marco Gassen, Arzt für Sportmedizin, Chirotherapie und Akupunktur in seinem Vortrag zum cervicalen Schmerzsyndrom. Prof. Dr. Pia-Maria Wippert, Leiterin der Medizinischen Soziologie und Psychobiologie an der Universität Potsdam, beleuchtet psychosoziale Risikofaktoren und deren Einfluss auf die Chronifizierung von Rückenschmerzen.

Die anschließenden Praxisworkshops vertiefen Trainingsmethoden und Übungen zur Linderung von Schulter- und Nackenbeschwerden, u. a. durch Pilates (Anke Haberlandt, Diplom-Sportlehrerin), Yoga (Vanessa Ingerisch, Sporttherapeutin) und Physiotherapie (Liane Sickel, Dozentin für Physiotherapie). Ergonomie-Beraterin Susanne Weber analysiert in ihrem Vortrag „Nacken- und Schulterbeschwerden verhindern – wie Ergonomie wirklich hilft“ die häufigsten Haltungsfehler am Arbeitsplatz und im Alltag. Die Teilnehmenden erhalten sofort umsetzbare Tipps und Beispiele, wie schon kleine Veränderungen zu mehr Gesundheit im Nacken- und Schulterbereich beitragen.

Am 7. März, dem Vorabend des Workshops, können die Fachleute sich auf einem Get-together in gemütlicher Atmosphäre vernetzen und persönlich austauschen.

Der Expertenworkshop wird erstmals hybrid angeboten: persönlich mit Kolleg-/innen vor Ort in der Universität Leipzig oder als Live-Übertragung online von zu Hause aus. Weitere Informationen sowie die Registrierung zum Expertenworkshop (20 % Frühbucherrabatt bis 31. Januar 2025): www.agr-ev.de/expertenworkshop

Engagement zum Tag der Rückengesundheit

„Rund um den 15. März, dem Tag der Rückengesundheit, laden wir Rückenfachleute ein, der Bevölkerung ihre Expertise und innovativen Gesundheitsangebote vorzustellen“, ergänzt Detlef Detjen, Geschäftsführer der AGR. Die Aktion Gesunder Rücken informiert seit fast 30 Jahren über Rückengesundheit und zertifiziert besonders rückenfreundliche Produkte nach umfassender Prüfung durch ein medizinisches Expertengremium mit dem AGR-Gütesiegel.

Der Tag der Rückengesundheit macht jedes Jahr am 15. März deutschlandweit auf die Bedeutung der Rückengesundheit aufmerksam und informiert wissenschaftlich fundiert über Möglichkeiten zur Rückenschmerzprävention. Veranstalter sind die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. und der Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) e. V. Bundesweit finden Vor-Ort- und Online-Vorträge, Ausstellungen und Mitmachaktionen für ein rückengesundes Leben statt. Praxen, Vereine und Fitnessstudios öffnen ihre Türen mit speziellen Gesundheitsangeboten. Fachleute tauschen sich im Vorfeld in einem Expertenworkshop über die neuesten wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse aus, die anschließend praktisch erprobt werden. Weitere Informationen und Veranstaltungskalender unter: www.agr-ev.de/tdr

Aktionsbündnis Patientenversorgung
Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten schließt sich dem Aktionsbündnis Patientenversorgung an

Das Bündnis des Apothekenverbandes Nordrhein, des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Nordrhein, des Verbandes der medizinischen Fachberufe und des Freien Verbandes der Zahnärzte Nordrhein wird jetzt ergänzt durch den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V.

Das Aktionsbündnis Patientenversorgung sieht mit großer Sorge, dass nach dem Scheitern der aktuellen Bundesregierung die Probleme in der Gesundheitspolitik nicht ansatzweise gelöst sind. Nach wie vor werden von den Parteien keine zukunftsweisenden Konzepte vorgelegt, wie die ambulante Versorgung der Patienten mittel- und langfristig gesichert werden soll.

Die Physiotherapie ist ein elementarer Baustein der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Ziel der Therapien ist es unter anderem, eine optimale Bewegungs- und Schmerzfreiheit herzustellen. Damit leistet die Physiotherapie einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität der Patienten.

In der ambulanten Versorgung hilft ein gutes Miteinander verschiedener Gesundheitsberufe dabei, dass Patienten optimal behandelt werden. Dies gewinnt in unserer stetig älter werdenden Gesellschaft mit immer komplexeren Krankheitsbildern weiter an Relevanz. Das Engagement des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V. im Aktionsbündnis Patientenversorgung begrüßen die anderen Mitglieder daher sehr.

Apothekennotdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Jahnstr. 11
35418 Buseck
Tel: 06408/43 51
vom 07.02. - 09:00 Uhr
bis 08.02. - 09:00 Uhr
Hauptstr. 18
35435 Wettenberg
Tel: 0641/ 98 24 10
vom 07.02. - 09:00 Uhr
bis 08.02. - 09:00 Uhr
Neue Mitte 6
35415 Pohlheim
Tel: 06403/9 77 07 90
vom 07.02. - 09:00 Uhr
bis 08.02. - 09:00 Uhr

Kontakt

Physiofit-Besim
Besim Budak
Telefon: 0174-8 92 77 92
Email: info-physio-besim@gmx.de

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09:00 bis 20:00 Uhr

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Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Physiofit-Besim
Besim Budak
Mahrweg 70
35440 Linden
Telefon: 0174 8927792
E-Mail: info-physio-besim@gmx.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

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      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
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      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

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      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

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    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

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    a) Zweck der Datenverarbeitung
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  5. Google Maps

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen den Kartendienst Google Maps von Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).
    Bei dem Aufruf des Kartendienstes durch den Klick auf „Karte Aktivieren“ speichert der Webserver von Google automatisch Ihre IP-Adresse, Standortdaten, eine Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems, Webbrowsers und Endgeräts, Datum und Uhrzeit der abgerufenen Seiten sowie die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde. Die Daten dienen dazu den Kartendienst auf unserer Seite zur Verfügung zu stellen.
    Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen von Google unter der nachstehenden Internetadresse https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Diese Zugriffsdaten werden von uns nicht ausgewertet und spätestens sieben Tagen nach Ende Ihres Seitenbesuchs automatisch überschrieben. Google speichert die Daten nach eigenen Angaben für 6 – 24 Monate.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen ist dann allerdings das Kartenmaterial unserer Webseite nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Softwarezu entnehmen.

  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

    Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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